RAV-Stellungnahme zu Nazidemo-Blockaden in Dresden 2011

Ich möchte hier auf auf die sehr ausführliche Stellungnahme des RAV auf sieben Seiten zu der Kriminalisierung der Proteste gegen den Naziaufmarsch in Dresden im Februar 2011 hinweisen [pdf]. Eine gute Analyse, die insbesondere auf zentrale Problempunkte hinweist (z.B. das Problem der Geheimnisträger bei der massenhaften Überwachung von Handydaten). Und am Ende auch noch die Einordnung in den größeren Kontext:

Wohlgemerkt, es geht hier um die Verhinderung eines Neonaziaufmarschs in einem Bundesland, in dem NaziterroristInnen und rassistische Mörder jahrelang unbehelligt von den Behörden Kapitalverbrechen planen und begehen konnten; einem Aufmarsch, der das zentrale Treffen der deutschen und europäischen Neonaziszene darstellt. Statt wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen, dass durch die Aktivitäten des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ und allen anderen zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Kräften nunmehr die Möglichkeit besteht, den Neonaziaufmarsch endlich auf dem Müllhaufen der Geschichte zu entsorgen, setzen die sächsischen Sicherheitsbehörden alles daran, den Neonazis den Weg freizumachen. Ob dieser Effekt politisch gewollt ist, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls ist er die Folge ihres Vorgehens.

Es ist gleichzeitig eine gute Zusammenfassung der aus rechtlicher Sicht bedenklichen Behördenmaßnahme. Und letztendlich auch ein Hinweis auf den nächsten Aufmarsch am, wenn ich richtig informiert bin, 18.02.2012, den es zu verhindern gilt. Mehr Infos dazu gibt es auf er Bündniswebsite “Dresden Nazifrei“.

 

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Tagung zu neuen digitalen Schnüffelwerkzeugen – 04.02.12 – Berlin

Ein kurzer Veranstaltungshinweis für den 04. Februar im “Süblock” in Berlin: “Soziale Bewegungen im digitalen Tsunami“. Eine Tagung, die sich kritisch mit digitaler Umgebung und den Umgang von Repressionsbehörden damit beschäftigt. Kostenfreie Teilnahme sollte zum hinkommen bewegen, ich hoffe, dass ich es einrichten kann. Auf jeden Fall etwas für den Terminkalender. Hier der Ablaufplan, Ort und Veranstalter:

 

11.00 – 13.00 Uhr
Podium 1: Das Handy als polizeiliches Werkzeug zur Strafverfolgung und „Crowd Control“

* Funkzellenauswertung zur Strafverfolgung in Dresden (Peer Stolle, Rechtsanwalt)
* Aufspüren von DemonstrantInnen in Echtzeit im Iran (Erich Moechel, Internetreporter)
* Die Verwaltung des digitalen Tsunami: Die Rolle der EU-Sicherheitsforschung (Eric Töpfer, Statewatch/ CILIP)
Moderation: N.N.

 

14.00 – 16.00 Uhr
Podium 2: Mathematik gegen Dissens – Computergestützte Repression

* Deep packet inspection und Vorratsdaten (Ralf Bendrath, Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Jan Philipp Albrecht, MdEP/ Grüne)
* Ermittlungssoftware, Data Mining, voraussagende Analyse (Matthias Monroy, Journalist, Gipfelsoli)
* Polizeiliche Ermittlungen in Sozialen Netzwerken (Rena Tangens, Foebud)
Moderation: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Münster

 

16.30 – 19.00 Uhr
Was tun: Digitaler Selbstschutz, Rechtsschutz, Online-Petition? Gegenstrategien in den Wogen des „digitalen Tsunami“

* Alternative Provider und digitaler Selbstschutz (NADIR, angefragt)
* Die Kampagne gegen Vorratsdatenspeicherung: Ein Modell für zukünftige Initiativen? (Katharina Nocun, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)
* Wer macht eigentlich Netzpolitik? (Sandra Mamitzsch, Digitale Gesellschaft e.V.)
* Mit Recht und Gesetz gegen ausufernde digitale Kriminaltechnik? (Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein)
* Aus dem Arsenal der polizeilichen Beschaffungsabteilung: Was da ist, wird auch benutzt (Josephine Fischer, Initiativgruppe „Sachsens Demokratie“, Dresden)
Moderation: N.N.

 

Die Tagung beginnt um 11.00 Uhr im Südblock, Admiralstraße 1, 10999 Berlin (U8, Kottbusser Tor), die Teilnahme ist kostenfrei.

 

Auf Twitter: #RAV42

Veranstalter: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/ CILIP, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., data:recollective, Kritische Jurist_innen der FU

Mit freundlicher Unterstützung der Holtfort-Stiftung.

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Praktikum in den USA – Washington D.C.

Washington DC

Es ist kein Geheimnis, dass dieser Blog seit Monaten nur in der Sparflamme betrieben wird. Aber das wird sich sicher ändern, schon weil ich nichts besseres zu tun haben werde, als alle meine Erlebnisse hier oder bei Meet In Montauk zu publizieren.

Ich werde, wenn sich Visum und Finanzierung so ausgestalten wie ich mir das vorstelle, von März bis August in den Vereinigten Staaten sein, um ein 4-Monate-Praktikum zu absolvieren. Ich erspare mir das Ausrufezeichen, das prangt gerade ganz groß über meinem Kopf. Damit setze ich endlich einen meiner langjährigen Pläne, neben Weltherrschaft und Burger-Restaurant-Eröffnung, in die Tat um – das ist sowas wie ein Traum von mir, der in greifbare Nähe gerückt ist. Stattfinden wird das alles in Washington D.C., einem schicken, aber teuren Pflaster in den USA, an den Schalthebeln der Macht und des Lobbyismus. Ein guter Platz um die Unterschiede des amerikanischen Rechtssystems und des politischen Betriebes im Gegensatz zu Deutschland und Kontinentaleuropa zu erleben und zu erschließen. In den nächsten Wochen werde ich versuchen, den Prozess der Organisation und Einreise in das Land zu dokumentieren und damit vielleicht für andere eine kleine Orientierungshilfe zu schaffen. Bei mir kommt eine Besonderheit hinzu: ich werde nicht alleine reisen, sondern auch meinen Hund mit ins Land bringen. Welche Herausforderungen das mit sich bringt, was ich mir dabei denke und wie er darauf reagiert: das alles und mehr hoffentlich später.

 

 

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BAKJ-Herbstkongress 2011 in Berlin

bakj2011

Ein kurzer Terminhinweis für die kommende Woche – der von den Kritischen Jurist_innen (KJ) der FU organisierte Herbstkongress des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen (BAKJ). Thema: grenzen|los|werden. Am Freitag, den 25.11.11 geht’s im Bethanien in Berlin-Kreuzberg los und den Besucher erwarten drei Tage voller spannender Workshops und Vorträge, leckeres Essen und ein kritischer Blicke auf Jura.

Ich bin gespannt auf den Kongress und hoffe, dass er für alle Besucher interessant und ergiebig sein wird. Ich selber kann leider kaum an den Workshops teilnehmen, da ich anderweitig in der Organisation eingebunden bin. Deswegen wird auch leider hier kein Bericht folgen.

Mehr Infos: Inzwischen sind alle Materialien online: Programm [pdf / 1MB] | Reader [pdf / 19MB) – ansonsten mehr Informationen auch unter rechtskritik.de

Aufruf:

Grenzen werden überall gezogen: Sowohl als Abschottung nach außen als auch innerhalb der Gesellschaft und nicht zuletzt in unseren Köpfen. So unterschiedlich ihre Formen auch sein mögen – die Prozesse der Grenzziehung sind eng miteinander verknüpft und werden über immer neue rechtliche sicherheitspolitische Mechanismen realisiert.

Die Migrationsabwehr steht im Mittelpunkt der europäischen Agenda von Justiz- und Innenminister_innen und die Verwaltung von Migration sowie die Militarisierung des Mittelmeers sind bereits weit voran geschritten. Dabei bildet die Abschottung nach außen nur die Spitze systematischer Ausgrenzung und umfassender Kontrolle von Flüchtlingen und Migrant_innen, die sich innerhalb der europäischen Staaten fortsetzt: im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht, im Schengener Informationssystem bis hin zur willkürlichen Hürde der Integration.

Nahtlos anschließend an die Migrationsbekämpfung problematisiert dabei der Diskurs über innere Sicherheit vordergründig „Migrantenjugendliche“ und fordert im gleichen Atemzug eine Verschärfung von Kontroll- und Sanktionsmechanismen. So werden fortlaufend Rassismen geschürt und die Lust am Strafen stetig neu geweckt. Eine bürgerrechtliche Kritik aber artikuliert sich regelmäßig erst, wenn der Staat allzu sehr über die Stränge schlägt. Die fortschreitende Entwicklung hin zur präventiven Sicherheitsgesellschaft wirft umso mehr die grundsätzliche Frage nach dem Zweck staatlicher Institutionen wie Knast und Polizei auf.

Wir wollen gemeinsam die dargestellten gesellschaftlichen Praktiken ebenso wie unsere eigenen hinterfragen, Alternativen diskutieren und (juristische) Handlungsoptionen ausloten. Die Workshops sind für alle Interessierten offen und richten sich nicht nur an ein juristisches Publikum.

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KJ-Archiv kostenfrei verfügbar

Gerade auf der Facebookseite von Fight Fire With Fire gesehen: die Kritische Justiz stellt jetzt ihr Archiv von 1968 bis 2007 kostenfrei online zur Verfügung. Gute Sache, auf jeden Fall.

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Recht & Literatur – Kursauswertung

5359907622_827eb37f77_b Dieses Semester habe ich den Kurs “Recht & Literatur” belegt, das lief bei uns als Schlüsselqualifikation. Mit dem Verlauf bin ich sehr zu frieden, ein Schein mit 13 Punkten hält man ja auch nicht jeden Tag in der Hand.

Kurz zum Kursaufbau: durch den Dozent wurden Vorschläge zur zu behandelnden Literatur gemacht (vorrangig deutsche Werke), man konnte sich aber auch mit eigenen Vorschlägen einbringen. Durch die Kursteilnehmer sollte jeweils ein Werk (z.T. auch ein Werk in Zusammenarbeit) auf ihre rechtlichen Aspekte hin untersuchen und versuchen, das mit literaturwissenschaftlichen Methoden auseinanderzunehmen. Der Ablauf waren dann wöchentliche Sitzungen, bei denen dann jeweils 1-2 Werke vorgestellt wurden.

Ich selbst habe mich mit Dea Lohers “Leviathan” beschäftigt, ein Stück über die Radikalisierung von Ulrike Meinhof während der Geburtsstunde der RAF. Falls sich jemand dafür interessiert: ich habe hier mal das Handout hochgeladen, dass ich auch im Kurs präsentiert habe. Vielleicht kann man ja damit was anfangen.

Wir haben im Kurs selbst noch eine kleine Auswertung vorgenommen: insgesamt war es ein schöner Kurs, der Recht in eine breitere gesellschaftliche Einordnung stellte und das dogmatik-verkrustete Studium auflockerte. Die ausgewählten Texte waren meist so anspruchsvoll, dass man mit ihnen tatsächlich auf einer intellektuellen Ebene arbeiten konnte. Leider war in der Kursstrukturierung eine übergreifendes Element zu kurz gekommen, so wurden zwar die Werke einzeln behandelt, aber nur wenig in den Kontext der anderen behandelt. Da wäre sicher noch viel Potential gewesen, Fragestellungen zu klären, wie: “An welche Grenzen der Gerechtigkeit ist die westliche Gesellschaft schon seit Jahrhunderten gestoßen?”.

Download: Handout zum Vortrag über Dea Lohers “Leviathan”

[Bild: “Blautbart” | Athanor Akademie Burghausen | CC-Lizenz]

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“Polizeigewalt – Außer Kontrolle?” – Bericht von der Veranstaltung vom 16.05.11 in Berlin

polizeigewalt flyer In der Humboldt-Universität fand am 16.05.2011 eine Veranstaltung zum Thema “Polizeigewalt – außer Kontrolle?” statt, die sich mit Untersuchungs- und Kontrollinstanzen bezüglich der Polizeiarbeit beschäftigte. Der Raum 2002 war bis auf die letzten Plätze gefüllt, die Resonanz auf die Veranstaltung war enorm. Zu ihr hatten unter anderem der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der arbeitskreis kritischer jurist_innen HU (akj-berlin), das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die Zeitschrift für Bürgerrechte und Polizei (CILIP), die Neue Richtervereinigung (NRV) und die Humanistische Union aufgerufen.

Um ein erstes Fazit voranzustellen: leider hat die Veranstaltung ihre Potentiale nicht in dem Rahmen genutzt, wie es zumindest für mich wünschenswert gewesen wäre. Für den kundigen Gast war es vor allem eine Einführung in die Problematik Polizeigewalt und die bürgerrechtlichen Reaktionsmittel darauf, die nicht viel neuen Erkenntnisgewinn brachte. Einige Punkte erschienen mir dennoch interessant, ich werde sie an geeigneter Stelle aufnehmen.

Die Veranstaltung startete mit einer Vortragsreihe. Christina Klemm und Ulrich von Klinggräff berichteten zunächst aus der anwaltlichen Praxis in Verfahren gegen Polizeibeamte. In der Gesamtdarstellung seien diese Verfahren wenig erfolgsversprechend und würden zu 95% schon im Ermittlungsstadium ohne Anklageerhebung abgeschlossen. Dabei spielen verschiedene Faktoren in diese Kontinuität ein: Falschaussagen von Beamten würden nicht verfolgt werden, durch Gegenanzeigen würde Druck auf den Anzeigenden aufgebaut, die sogenannte “Cop Culture” erschaffe eine “Mauer des Schweigens” innerhalb der Polizei. Ausbrechen aus diesem Schema und damit zumindest ansatzweise erfolgsversprechend sind im Grunde nur besonders gut dokumentierte Fälle (Videoaufnahmen) oder Anzeigen von anderen Polizeibeamten. In diesem Rahmen laufe dann auch die Arbeit der Verteidiger ab, die oftmals in Verfahren nur auf objektive Beweise zählen können, da Zeugen der Polizei von den Gerichten als “Zeugen 1. Klasse” eingestuft werden würden und ihnen damit mehr Gewicht als anderen Zeugen zugemessen werden würde. Es folgte ein kurzer Filmbeitrag, der Szenen der Berliner Polizei aus dem Jahre 2006 zeigte, wie sie Demonstranten verprügeln und z.T. so übel zurichteten, dass sie mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Nach den intensiven Bildern, die vom Publikum in außergewöhnlicher Stille wahrgenommen wurden, folgte eine Auswertung der Bilder durch Martin Herrnkind, in der die Defizite der polizeiinternen Kontrolle herausgestellt wurden: so würde z.B. durch die Polizei viel auf Video dokumentiert werden, aber Szenen, in denen Kollegen Festnahmen durchführen oder auf die Menschen in ihrer Umgebung losgehen würden, sind selten auf Video festgehalten, da sich der Kameramann z.B. wegdrehen würden. Einstudierte Verhaltensweisen zur Verhinderung der Dokumentation von Gewaltausübung durch Kollegen lassen sich daraus ableiten. Auch wurde vom internen Druck berichtet, den Polizisten erfahren, wenn sie als Zeuge oder Anzeigesteller gegen andere Beamte auftreten. So wird z.T. krasses Mobbingverhalten an den Tag gelehnt, was nicht selten in Krankheitszuständen und der Quittierung des Dienstes bei den engagierten Beamten mündet. Als letztes Thema im Vortragskomplex wurden durch Norbert Püttner die europäischen Dimensionen von unabhängigen Kontrollinstanzen für die Polizei vorgestellt. So habe eine Mehrheit von Mitgliedsstaaten der EU abhängige oder unabhängige Kontrollinstanzen, wobei Großbritannien besonders hervorzuheben sei. Zwar habe Deutschland immer wieder damit experimentiert, aber vor allem der starke Druck des konservativen Lagers und der Polizeigewerkschaften habe die Projekte wie z.B. in Hamburg vorzeitig beendet. Der Vortragende hat mit Blick auf die europäischen und internationalen Dimensionen festgestellt dass Deutschland in Kontrolle polizeilicher Arbeit erhebliche Defizite aufweist und demokratischen Staaten hinterherhinkt.

Die anschließende Diskussion hat dann noch etwas Leben in die Sache gebracht. So wurde gefordert, dass man, anstatt auf der analytischen Ebene zu bleiben, Konzepte erarbeiten solle und mit diesen Konzepten in praktischer Form Kompetenzen einfordern müsse. Es wurde darauf hingewiesen, dass u.a. der akj-HU das schon z.B. durch Demonstrationbeobachtung tun würde – aus meiner Erfahrung werden die in diesem Rahmen geforderten Kompetenzen (ungehindert Bewegen, ungehindert Dokumentieren) auch durch die Polizeiführung zugebilligt. Auch wurde auf historische Untersuchungskomissionen am Ende der DDR oder auch, im weiteren Rahmen, in Genua zum G8-Gipfel 2001 hingewiesen, die sich durch selbstbewusstestes Auftreten z.T. viele Kompetenzen nehmen und erarbeiten konnten. Dabei zeigt sich in meinem Augen, wie sehr jedoch eine bürgerrechtliche Bewegung zur Beobachtung der Polizeiarbeit noch in z.T.  schon jahrelang getragenen Kinderschuhen steckt. Viele Organisationen sind nur wenig mehr als Selbstschutzeinrichtungen der linken Bewegung, einige dokumentieren nur, wenige schaffen gesellschaftliche Änderungen. Eine Forderung nach mehr Selbstbewusstsein ist hier die richtige Herangehensweise, die Akteure der polizeilichen Beobachtung sollten mehr Bündnisse eingehen, eventuell einen Kompromiss in der aktiven Ausgestaltung polizeikritischer Arbeit finden, der vielen Akteuren vielleicht ideologisch zahnlos vorkommt, dabei aber durch eine übergreifende Zusammenarbeit eine Plattform und Instanz schaffen würde, die dringend benötigt wird. Die lose Vernetzung sollte ganz klar zementiert werden.

Ein weiterer Punkt im Rahmen der Diskussion um Kontrollinstanzen war die Demokratisierung der Legitimation der Polizei und die Rolle der Polizei als Herrschaftsinstrument. Es wurde darauf verwiesen, dass in den USA die Polizei ihre Legitimation nicht aus dem Staat, sondern aus den Kommunen bezieht. Das würde im Endeffekt bedeuten, dass nicht der Staat das Machtmonopol der Masse an Menschen, die in ihm leben, überhilft, sondern es seine Legitimation und seine Akteure aus kleinteiligen Verwaltungseinheiten wie z.B. Kommunen ziehen würde. Aber auch das würde letztendlich nichts an der Polizei als Herrschaftsinstrument ändern, dass die gesellschaftliche Ordnung zugunsten weniger aufrechterhalten würde und damit wäre eine bürgerrechtliche Arbeit in diesem Rahmen nie mehr als Symptombekämpfung – die Probleme lägen z.T. nicht in der Polizei sondern in ihrer strukturellen Einbindung im kapitalistischen System. In meiner Auffassung ist der letzte Punkt zwar ideologisch wichtig, aber praktisch unbedeutend: es ist nicht absehbar, dass sich die Verhältnisse, in denen wir leben in Kürze ändern werden und so sollten alle Mittel, die uns die bürgerliche Gesellschaft bietet genutzt werden um Menschenrechte und Bürgerrechte zu stärken und in diesem Rahmen eine polizeikritische Öffentlichkeit hergestellt werden.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Diskussion wichtige Impulse brachte und auch einige Gedanken hervorrief. Leider war der Vortragsteil etwas schwach, nicht uninteressant, aber doch zu analytisch und ohne eine richtige Perspektive und Handlungsvorschläge. Dabei wäre gerade das, wie oben ausgeführt, doch sehr wichtig – das Thema Polizeigewalt wird durch Medien und Öffentlichkeit so kritisch gesehen wie lange nicht mehr. Diese Situation gilt es durch starke Institutionen, die nur aus einer bürgerrechtlichen Bewegung selber kommen können, zu nutzen und Strukturen aufzubauen, die den Zustand “Außer Kontrolle” zum Zustand “Unter Kontrolle” verrücken.

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“Ausgestreckte Hand” für Neonazis in Berlin

Das Polizeikonzept der “ausgestreckten Hand” wurde für Neonazis, die am Samstag durch Kreuzberg marschieren wollten, wohl ausgeweitet. Die Kooperation der Berliner Polizei ging soweit, dass man sich bereitwillig an einer Desinformationspolitik und einem Katz-und-Maus-Spiel der Nazis beteiligte.

Zur Vorgeschichte: erst am Freitag wurde durch Zufall bekannt, dass Nazis im Geheimen einen Aufmarsch für Samstag geplant haben. Der Startpunkt wurde dabei von der Polizei geheimgehalten, auch der Presse wurden keine Informationen darüber gegeben. Als es dann am Samstag in den nicht näher definierten Aufmarschzeitraum von 12 bis 20 Uhr kam, wurde um kurz vor 12 am Hermannplatz in Berlin-Neukölln durch die Nazis angetäuscht, d.h. man hatte Aktivisten und den Lautsprecherwagen vor Ort, der aber, nachdem die Polizei begann, den Platz abzusperren, in vorerst unbekannte Richtung wegfuhr. Wenige Zeit später stiegen etwas mehr als 100 Neonazis aus der U-Bahn am U-Bhf. Mehringdamm aus und wollten dort ihren Aufmarsch unter dem Motte “Wahrheit macht frei” (es ging um die Erfassung der Nationalität von Straftätern) starten.

Nun erst einmal zu diesem Komplex: die Berliner Polizei hat mit ihrer Handreichung zu den Nazis sich politisch einmal mehr ins Abseits gestellt. Sie muss sich folgende Vorwürfe gefallen lassen:

  • Durch die Geheimhaltung der geplanten Route und des geplanten Aufmarschortes hat die Polizei versucht, die demokratischen Rechte der Gegendemonstranten indirekt einzuschränken. Ein Protest in Ruf- und Sichtweite wurde durch die fehlenden Informationen erschwert.
  • Auch durch die Geheimhaltung wurde eine Begleitung der Demonstration durch Journalisten zumindest erschwert, sie wurden an der Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Funktion als Berichterstatter über relevante Ereignisse gehindert.
  • Durch die fehlenden Informationen hat die Polizei die am Aufmarschort befindlichen gefährdeten Personengruppen (angenommene Migranten, angenommene politische Gegner etc.) der Gefahr eines Angriffes durch die Teilnehmer der Demonstration ausgesetzt – was letztendlich auch tragisch geendet ist. Nur durch eine Kommunikation in der Öffentlichkeit wäre es Menschen, die Angst vor den Nazis gehabt hätten, möglich gewesen, das Gebiet zu meiden.
  • Fraglich ist auch, ob das Versammlungsmotto  “Wahrheit macht frei” zulässig ist – spielt es doch sehr offenkundig auf den Ausschwitz-Wahlspruch “Arbeit macht frei” an. Bisher wurden Aufmärsche, die so offenkundig mit ihrem NS-Bezug umgingen, verboten.

Zum weiteren Verlauf: innerhalb kürzester Zeit, wohl vor allem durch die gute Arbeit des Twitter- und Facebook-Tickers von Berlin Rechtsaußen und gut vernetzter antifaschistischer Aktivisten fanden sich 500 Gegendemonstranten zusammen, den geplanten Aufmarsch zu blockieren. Laut Pressemeldung der Polizei versuchte die Polizei dann die Nazis über einen Trick an den Gegendemonstranten vorbeizuschmuggeln: sie wurden durch den U-Bahnhof unter den Gegendemonstranten durch geschleust. Dabei verloren die Einsatzkräfte (wohl vor allem die komplett überforderte 21. Hundertschaft) die Kontrolle über die Nazis, die sich ihren Weg durch den U-Bahnhof prügelten und auf Menschen, die ihren Feindbildern entsprachen, losgingen. Bemerkenswert dabei die Tatsache, dass sich die Demonstration auf die U-Bahn-Vorfälle der letzten Wochen in Berlin bezog, bei denen auf U-Bahnhöfen Menschen attackiert wurden. Unter diesem Motto zu demonstrieren und dann ein ähnliches Verhalten an den Tag zu legen – die Logik dahinter verstehen wie immer nur die Nazis.

Danach brachen die Nazis aus dem U-Bahnhof wieder ans Tageslicht und befanden sich durch Polizeikräfte unbegleitet im Rücken der Gegendemonstranten. Auch hier wurden bis zum Einschreiten der weiterhin komplett überforderten Polizeikräfte politische Gegner attackiert. Medial besonders aufgegriffen wurde die Situation von vier Sitzblockieren, die von den Nazis zusammengetreten wurden, während die Polizei damit beschäftigt war, helfende Gegendemonstranten wegzujagen und so den Nazis ihre Attacken noch weiter zu ermöglichen. Als die Einsatzkräfte dann schlussendlich den Sitzblockieren halfen, wurden die Nazis nur weggezerrt, es kam aber zu keinen Festnahmen. Die Gruppe der Nazis wurde sodann von der Polizei umstellt und nach einigem verbalen Schlagabtausch und Gemüsewürfen aus dem Pulk der umstehenden Gegendemonstranten wurde sie in die U-Bahn geleitet. Die Polizei hat sich auch in diesen Situationen Vorwürfe zu machen:

  • Wie auch am 1. Mai kam es im Vorgehen gegen die friedlichen Gegendemonstranten zum Einsatz von Pfefferspray aus z.T. einer  Entfernung von weniger als 50cm. Dieser Einsatz war in den von mir beobachteten Situationen unnötig und willkürlich und hat die betroffenen Personen an den Rand der Atemunfähigkeit gebracht.
  • Die Durchleitung einer so großen Personengruppe durch einen engen U-Bahnhof in einem migrantisch geprägtem Kiez ist auch aus polizeitaktischer Sicht unverständlich, zumal anscheinend zu wenig Einsatzkräfte vorhanden waren, um diese Taktik abzusichern. Das die Nazis aus dem Umfeld von “nw-berlin” als äußerst aktionistisch und gewaltbereit einzustufen sind, sollte sogar der Berliner Polizei nichts Neues sein.
  • Wie kann es sein, dass bei den Gegendemonstranten wegen Würfen von Tomaten Festnahmen getätigt werden, aber bei den Nazis keine Festnahme aufgrund der äußerst brutalen Übergriffe stattfand, und auch nicht auf die Attacken mit Böllern u.ä. reagiert wurde?
  • Schlussendlich: wieso hat die Polizei nicht den angegriffenen Menschen geholfen, sondern im Gegenteil die zur Hilfe eilenden Menschen weggeprügelt und auch auf Bitten der Opfer keine Sanitäter informiert? Hier trägt die Polizei Mitschuld an den verletzten Menschen dieses Tages.

Alles in allem: ein Fiasko für die Nazis, die erneut nicht durch Kreuzberg marschieren konnten. Und ein Fiasko für die Polizei, die sich durch den Demoanmelder Sebastian Schmidtke und Demonstranten auf Seiten der Nazis auf der Nase hat rumtanzen lassen und, gelinde gesagt, den Einsatz von Vorne bis Hinten vergeigt hat.

Weitere Informationen: taz-Artikel | taz-Kommentar | ZEIT-Störungsmelder #1 | ZEIT-Störungsmelder #2 | apabiz-Dossier [pdf] (sehr empfehlenswert!) | Netz Gegen Nazis | Sächsische Zeitung

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Absurder Verurteilungswillen

Erst konstruiert man eine Autobrandstiftung, nachdem die nicht haltbar ist (und der Beschuldigte 43 Tage in Untersuchungshaft saß) lässt man sich was neues einfallen:

Am 10.05.2011 soll Tobias wegen "Diebstahl unter Waffen" vor dem Amtsgericht Tiergarten verurteilt werden. Die Berliner Staatsanwaltschaft behauptet, Tobias habe in der Nacht der Festnahme in einer Burger King Filiale in der Frankfurter Allee "40 Servietten" aus der Auslage genommen und anschliessend den Laden wieder verlassen. Dabei sollen ihn zwei Zivilbeamte (POK Perbliess & POK Einsporn) gesehen haben, die anscheinend dem Klischee erliegen sind, in Fastfood Tempeln ihre Dienstzeit totzuschlagen. Ein Gutachten hatte schon während Tobias Haftzeit ergeben, dass es sich bei den Kameraaufnahmen aus der Filiale nicht um Tobias handelt. Dennoch beharren die beiden Zivilpolizisten darauf, dass er in dem Laden gewesen sein soll. In der Strasse in dem eines der beiden Autos entwertet wurde, sollen andere Zivis ebenfalls Servietten auf dem Gehweg gefunden haben. Sie waren fest der Schnüfflermeinung, diese rochen nach Benzin und tüteten diese für die Kriminaltechnik ein. Diese Stellte eindeutig fest, dass die Servietten weder DNA anhaftendes Material besässen, noch jemals mit einem Brandbeschleuniger in Berührung waren. Der Vorwurf der Bewaffnung ergibt sich daraus, dass Tobias bei seiner Festnahme ein Pfefferspray in der Jacke bei sich hatte.Trotz dieser offensichtlichen und bereits in den Ermittlungsakten festgestellten entlastenden Beweise, zerrt die Berliner Staatsanwaltschaft unter der Leitung von Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz und Staatsanwältin Andrea Hoffmann, nun Tobias vor Gericht. Es ist Eindeutig, dass nachdem sie bei Tobias ins leere getroffen haben, ihn mit allen Mitteln versuchen zu verurteilen. Das Strafmaß für diesen Delikt liegt bei einer Mindeststrafe von einem halben Jahr. Anders gesagt kann Mensch auch sagen, Tobias saß 43 Tage seines Lebens in Untersuchungshaft, weil die Staatsanwaltschaft (nicht einmal Burger King selber) ein Verfahren wegen € 0,30 Streitwert eröffnet hat und nun fordert ihn wegen bewaffneten Diebstahls zu verurteilen.

Bewaffneter Diebstahl von Servietten? WTF?! Politische Justiz, wie sie absurder nicht sein könnte.

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Start der Enzyklopädie zur Rechtsphilosophie

Zum Sonntag nur ein kurzer Hinweis: Die Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) hat  die Enzyklopädie zur Rechtsphilosophie gestartet. Diese deutschsprachige Website soll wissenschaftliche Artikel zur rechtsphilosophischen Themen anbieten. Viel ist noch nicht online, aber einige interessante Artikel lassen sich schon finden, u.a. von Prof. Joerden, den ich in meiner Zeit an der Europauniversität Viadrina gehört habe.

Sieht alles ganz nett aus, mich stört nur irgendwie die Joomla-Umsetzung, die mir eher in die Zeit um 2004 passt, als zu 2011. Vielleicht wird sie technisch noch überarbeitet, aber in der Wissenschaft zählt Webdesign ja nicht allzuviel ;-)

[via rsozblog]

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