In der Humboldt-Universität fand am 16.05.2011 eine Veranstaltung zum Thema “Polizeigewalt – außer Kontrolle?” statt, die sich mit Untersuchungs- und Kontrollinstanzen bezüglich der Polizeiarbeit beschäftigte. Der Raum 2002 war bis auf die letzten Plätze gefüllt, die Resonanz auf die Veranstaltung war enorm. Zu ihr hatten unter anderem der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der arbeitskreis kritischer jurist_innen HU (akj-berlin), das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die Zeitschrift für Bürgerrechte und Polizei (CILIP), die Neue Richtervereinigung (NRV) und die Humanistische Union aufgerufen.
Um ein erstes Fazit voranzustellen: leider hat die Veranstaltung ihre Potentiale nicht in dem Rahmen genutzt, wie es zumindest für mich wünschenswert gewesen wäre. Für den kundigen Gast war es vor allem eine Einführung in die Problematik Polizeigewalt und die bürgerrechtlichen Reaktionsmittel darauf, die nicht viel neuen Erkenntnisgewinn brachte. Einige Punkte erschienen mir dennoch interessant, ich werde sie an geeigneter Stelle aufnehmen.
Die Veranstaltung startete mit einer Vortragsreihe. Christina Klemm und Ulrich von Klinggräff berichteten zunächst aus der anwaltlichen Praxis in Verfahren gegen Polizeibeamte. In der Gesamtdarstellung seien diese Verfahren wenig erfolgsversprechend und würden zu 95% schon im Ermittlungsstadium ohne Anklageerhebung abgeschlossen. Dabei spielen verschiedene Faktoren in diese Kontinuität ein: Falschaussagen von Beamten würden nicht verfolgt werden, durch Gegenanzeigen würde Druck auf den Anzeigenden aufgebaut, die sogenannte “Cop Culture” erschaffe eine “Mauer des Schweigens” innerhalb der Polizei. Ausbrechen aus diesem Schema und damit zumindest ansatzweise erfolgsversprechend sind im Grunde nur besonders gut dokumentierte Fälle (Videoaufnahmen) oder Anzeigen von anderen Polizeibeamten. In diesem Rahmen laufe dann auch die Arbeit der Verteidiger ab, die oftmals in Verfahren nur auf objektive Beweise zählen können, da Zeugen der Polizei von den Gerichten als “Zeugen 1. Klasse” eingestuft werden würden und ihnen damit mehr Gewicht als anderen Zeugen zugemessen werden würde. Es folgte ein kurzer Filmbeitrag, der Szenen der Berliner Polizei aus dem Jahre 2006 zeigte, wie sie Demonstranten verprügeln und z.T. so übel zurichteten, dass sie mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Nach den intensiven Bildern, die vom Publikum in außergewöhnlicher Stille wahrgenommen wurden, folgte eine Auswertung der Bilder durch Martin Herrnkind, in der die Defizite der polizeiinternen Kontrolle herausgestellt wurden: so würde z.B. durch die Polizei viel auf Video dokumentiert werden, aber Szenen, in denen Kollegen Festnahmen durchführen oder auf die Menschen in ihrer Umgebung losgehen würden, sind selten auf Video festgehalten, da sich der Kameramann z.B. wegdrehen würden. Einstudierte Verhaltensweisen zur Verhinderung der Dokumentation von Gewaltausübung durch Kollegen lassen sich daraus ableiten. Auch wurde vom internen Druck berichtet, den Polizisten erfahren, wenn sie als Zeuge oder Anzeigesteller gegen andere Beamte auftreten. So wird z.T. krasses Mobbingverhalten an den Tag gelehnt, was nicht selten in Krankheitszuständen und der Quittierung des Dienstes bei den engagierten Beamten mündet. Als letztes Thema im Vortragskomplex wurden durch Norbert Püttner die europäischen Dimensionen von unabhängigen Kontrollinstanzen für die Polizei vorgestellt. So habe eine Mehrheit von Mitgliedsstaaten der EU abhängige oder unabhängige Kontrollinstanzen, wobei Großbritannien besonders hervorzuheben sei. Zwar habe Deutschland immer wieder damit experimentiert, aber vor allem der starke Druck des konservativen Lagers und der Polizeigewerkschaften habe die Projekte wie z.B. in Hamburg vorzeitig beendet. Der Vortragende hat mit Blick auf die europäischen und internationalen Dimensionen festgestellt dass Deutschland in Kontrolle polizeilicher Arbeit erhebliche Defizite aufweist und demokratischen Staaten hinterherhinkt.
Die anschließende Diskussion hat dann noch etwas Leben in die Sache gebracht. So wurde gefordert, dass man, anstatt auf der analytischen Ebene zu bleiben, Konzepte erarbeiten solle und mit diesen Konzepten in praktischer Form Kompetenzen einfordern müsse. Es wurde darauf hingewiesen, dass u.a. der akj-HU das schon z.B. durch Demonstrationbeobachtung tun würde – aus meiner Erfahrung werden die in diesem Rahmen geforderten Kompetenzen (ungehindert Bewegen, ungehindert Dokumentieren) auch durch die Polizeiführung zugebilligt. Auch wurde auf historische Untersuchungskomissionen am Ende der DDR oder auch, im weiteren Rahmen, in Genua zum G8-Gipfel 2001 hingewiesen, die sich durch selbstbewusstestes Auftreten z.T. viele Kompetenzen nehmen und erarbeiten konnten. Dabei zeigt sich in meinem Augen, wie sehr jedoch eine bürgerrechtliche Bewegung zur Beobachtung der Polizeiarbeit noch in z.T. schon jahrelang getragenen Kinderschuhen steckt. Viele Organisationen sind nur wenig mehr als Selbstschutzeinrichtungen der linken Bewegung, einige dokumentieren nur, wenige schaffen gesellschaftliche Änderungen. Eine Forderung nach mehr Selbstbewusstsein ist hier die richtige Herangehensweise, die Akteure der polizeilichen Beobachtung sollten mehr Bündnisse eingehen, eventuell einen Kompromiss in der aktiven Ausgestaltung polizeikritischer Arbeit finden, der vielen Akteuren vielleicht ideologisch zahnlos vorkommt, dabei aber durch eine übergreifende Zusammenarbeit eine Plattform und Instanz schaffen würde, die dringend benötigt wird. Die lose Vernetzung sollte ganz klar zementiert werden.
Ein weiterer Punkt im Rahmen der Diskussion um Kontrollinstanzen war die Demokratisierung der Legitimation der Polizei und die Rolle der Polizei als Herrschaftsinstrument. Es wurde darauf verwiesen, dass in den USA die Polizei ihre Legitimation nicht aus dem Staat, sondern aus den Kommunen bezieht. Das würde im Endeffekt bedeuten, dass nicht der Staat das Machtmonopol der Masse an Menschen, die in ihm leben, überhilft, sondern es seine Legitimation und seine Akteure aus kleinteiligen Verwaltungseinheiten wie z.B. Kommunen ziehen würde. Aber auch das würde letztendlich nichts an der Polizei als Herrschaftsinstrument ändern, dass die gesellschaftliche Ordnung zugunsten weniger aufrechterhalten würde und damit wäre eine bürgerrechtliche Arbeit in diesem Rahmen nie mehr als Symptombekämpfung – die Probleme lägen z.T. nicht in der Polizei sondern in ihrer strukturellen Einbindung im kapitalistischen System. In meiner Auffassung ist der letzte Punkt zwar ideologisch wichtig, aber praktisch unbedeutend: es ist nicht absehbar, dass sich die Verhältnisse, in denen wir leben in Kürze ändern werden und so sollten alle Mittel, die uns die bürgerliche Gesellschaft bietet genutzt werden um Menschenrechte und Bürgerrechte zu stärken und in diesem Rahmen eine polizeikritische Öffentlichkeit hergestellt werden.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Diskussion wichtige Impulse brachte und auch einige Gedanken hervorrief. Leider war der Vortragsteil etwas schwach, nicht uninteressant, aber doch zu analytisch und ohne eine richtige Perspektive und Handlungsvorschläge. Dabei wäre gerade das, wie oben ausgeführt, doch sehr wichtig – das Thema Polizeigewalt wird durch Medien und Öffentlichkeit so kritisch gesehen wie lange nicht mehr. Diese Situation gilt es durch starke Institutionen, die nur aus einer bürgerrechtlichen Bewegung selber kommen können, zu nutzen und Strukturen aufzubauen, die den Zustand “Außer Kontrolle” zum Zustand “Unter Kontrolle” verrücken.
Continue reading
akj, akj-berlin, cilip, humanistische union, rav