Jaja, wir brauchen das NUR gegen die terroristische Bedrohung

So hieß es jedenfalls, als das BKA Gesetz verabschiedet wurde. 21 Tage nach Inkrafttreten, fordert man nun weitere Rechte ein. Gegen Cyberkriminalität muss per Online-Durchsuchung vorgegangen werden, so die Forderung von Zierke, der Präsident des BKA. Wer mit organisierte Cyberkriminalität gemeint ist, ist unschwer vorzustellen: so ziemlich alles im Internet ist in irgendeiner Weise organisiert und so wird die Onlinedurchsuchung vielleicht bald wirksame Handhabe gegen die Urheberrechtsverletzer der Scene, politisch missgünstige Meinungsäußerer und natürlich auch gegen die bösen Buben, Kinderpornoringe und Spammer. Man wäre ja doof, wenn man sich mit dem Zufrieden gibt, was man hat. Besonders wenn es nur Vorwände waren, die dazu geführt haben.

Brave New World.

Mal sehen, was die Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz ergibt.


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