So, gestern habe ich meine Zivilrechtsklausur zurückbekommen und mit einer Wertung von 5 Punkten fühle ich mich etwas demotiviert. Genauso wie durch die heute vermasselte Fahrprüfung. Aber was nicht ist, kann noch werden, auf jeden Fall hier mal die Aufgabenstellung der Probeklausur Zivilrecht I (1. Semster):
1. Was bedeuten Abstraktions- und Trennungsprinzip? [2 Punkte]
2. Was versteht man unter dispositivem Recht? [1 Punkt]
3. Können juristische Personen geschäftsunfähig werden – Begründung? [1 Punkt]
4. A möchte den B telefonisch ein Vertragsangebot unterbreiten und ruft diesen an. Es meldet sich jedoch nur der Anrufbeantworter, auf dem A sein Angebot hinterlässt. In welchem Zeitpunkt geht B dieses Angebot zu? [3 Punkte]
5. Was versteht man unter den “verkehrswesentlichen Eigenschaften” im Sinne des §119 Abs. 2 BGB? [3 Punkte]
6. Ist eine Willenserklärung anfechtbar, wenn man sich über die Rechtsfolgen geirrt hat? [1 Punkt]
7. Was gilt, wenn der Adressat auf einen Antrag schweigt? [3 Punkte]
8. Der V verkauft dem K ein Grundstück für 450.000 Euro. Beide lassen dieses Geschäft notariell beurkunden. Insgeheim sind sie sich aber einig, dass K noch 100.000 Euro mehr bezahlen soll. Sie geben den wirklichen Preis aber nicht an, um Gebühren und Steuern zu sparen. Anschließend kommt es zu Auflassung des Grundstücks und Eintragung ins Grundbuch. Ist der Kauf wirksam? [4 Punkte]
9. Welches sind Gründe für besonderes Formerfordernisse? [4 Punkte]
10. Der 14jährige Mark (M) kauft sich im Jeansladen des Xaver (X) eine neue Levis für 120,00 Euro. Er verspricht das Geld in zwei Raten zu je 60 Euro zu zahlen. X ist damit einverstanden. Eine Rate zahlt er bereits ab. Die Eltern des M wissen nichts von dem Geschäft. Als ihn die Eltern mit der neuen Jeans sehen, beichtet M seinen Einkauf. Begeistert sind sie (vor allem wegen des hohen Preises) nicht, sagen aber, dass er die Hose nun behalten solle. Kurz darauf findet M die Hose nicht mehr “schick” und unterlässt es, an X die vereinbarte letzte Rate zu zahlen. Nachdem X ihn vergeblich zur Leistung aufgefordert hat, wendet er sich schriftlich an die Eltern des M mit der Aufforderung, dass “..die noch offene Forderung durch Ihren Sohn nun bald berichtigt wird”. Die Eltern reagieren nicht. X wird nach etwas drei Wochen ungeduldig und möchte endlich sein Geld haben.
Haben die Eltern den Vertrag nun wirksam gebilligt oder nicht? Begründung [4 Punkte]
11. Woraus ergibt sich aus dem BGB, dass der Geschäftswille kein notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung ist? [2 Punkte]
12. Auf welches Erfordernis verzichtet §151 BGB? [2 Punkte]
13. Lösen Sie bitte gutachterlich folgenden Fall! [10 Punkte]Stammgast K sitzt in seinem Lieblingslokal “Weinstadt”, liest ein Buch und hat ein Glas Wein bestellt, aus dem er trinkt. Nachdem er dieses Glas Wein geleert hat, stellt ihm der Wirt W wortlos ein zweites Glas Wein hin (wie es im Lokal des W üblich ist). K, der dermaßen in seinen spannenden Thriller vertieft ist, bemerkt dies gar nicht. Gefesselt von seiner Lektüre leert er auch dieses Glas, ohne von seinem Buch abzulassen. Als K bezahlen will und W den Preis für zwei Gläser Wein in Höhe von 8,20 Euro verlangt, meint K, er brauche nur ein Glas zu bezahlen, denn das andere habe er ja gar nicht bestellt. Er habe nicht gemerkt, dass der Ober ihm ein neues Glas hingestellt habe. Er habe ohne hinzusehen, in seinem Roman vertieft, in dem Glauben getrunken, es handele sich noch um das erste Glas. W meint, er habe es aber doch ausgetrunken und müsse es nun auch bezahlen!
Wer hat Recht? Kann W die Bezahlung des zweiten Glases Wein verlangen?
So, ich bin jetzt aus Frust dumme amerikanische Serien schauen. Hmpf.
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