Etwas Selbstkritik

Die ganze Telekom-Sache hat ja irgendwie ein paar Wellen geschlagen. Der damit verbundene Besucheransturm hat zu einigen Kommentaren geführt, die mich zu recht für meine an die Telekom verschickte Mail kritisieren.

Darum will ich hier nochmal die Mail schnell auseinander nehmen und ein paar ordentliche Begründungen nachliefern. Die meisten Kommentatoren haben schon recht: als Jura-Student sollte ich es eigentlich besser wissen. Asche auf mein Haupt. Aber darum auch die Einsicht und der Versuch einer Korrektur.

Ich nehme die Mail jetzt einfach mal Satz für Satz auseinander.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich aus den Medien [...] erfahren musste, wird Ihr Unternehmen am 17.04.09 einen Vertrag unterzeichnen, der dem Grundgesetz recht offenkundig zuwiderläuft,

Hier fängts ja schonmal an. Kann ein Vertrag überhaupt dem Grundgesetz zuwiderlaufen? Er kann m.E. vor allem Grundrechte ideell verletzten (genauso wie z.B. ein Vertrag mit dem Staat, der vorsieht, dass Journalisten von gewissen (als “böse”) angesehenen Medien keine Informationen mehr über das Unternehmen bekommen) – das heißt aber nicht, dass man danach Anspruch darauf hat, dass sie das ganze ändern. Oder?

den egal ob Kinderpornografie, politische Ansichten oder sonstiges, als Bürger der EU und der BRD habe ich eine verfassungsmäßig zugesichertes Recht auf informelle Selbstbestimmung.

Mit dem Teilsatz wollte ich darauf anspielen, dass sich das ganze leicht ausweiten kann. Unkontrollierte, nichtöffentliche Sperrlisten könnten halt auf einmal mehr blocken als nur Kinderpornoseiten. Die informelle informationelle Selbstbestimmung ist dazu aber kaum der richtige Ansatzpunkt. Eher der Art. 5 Abs. 1 GG, ” Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten”. Das ist aber ein Absatz, der erst später interessant wird, weil Meinungsäußerungen nicht Kinderpornos umfasst. Aber die ersten Ansätze in Richtung “wir sperren islamistische Propagandaseiten” gibt es ja schon. Hier mehr relevant ist Art. 5 Abs. 3 GG – “Eine Zensur findet nicht statt.” Schön wärs. Mich würde mal interessieren, inwieweit hier des Ministerium als Akteur in dem Vertragsschluss eventuelle verfassungswidrig gehandelt hat.

Als bisheriger Kunde möchte ich Sie darum bitten, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben, da Sie ansonsten direkt verfassungsfeindlich handeln würden und neben diversen anderen Gruppierungen wie die NPD, die KPD, Al-Quaida usw. zu den Terroristen und Extremisten in der Gesellschaft zählen.

Harter Tobak, stimmt schon. Aber unter Beachtung der vorangegangenen Ausführungen gar nicht so falsch, oder? Der große Unterschied ist natürlich: die Telekom ist ein Unternehmen, die anderen aufgezählten Sachen (in der Aufzählung übrigens politisch neutral gehalten) sind politische Vereinigungen. Aber dennoch: auch ein Unternehmen, dass sich an grundrechtsverletzenden Aktionen beteiligt ist in dieser Beziehung ein Extremist für mich. In einer anderen Qualität und aus einer anderen Intention (sicherlich auch der Druck “Wenn ich nicht beim Vertrag mitziehe, dann steh ich als Kinderpornounterstützer da”) – aber dennoch: grundrechtsverletzend.

Wie gesagt, meine Mail war nicht recht überlegt, solche Sachen tut man manchmal. Aber ich denke, der Grundtenor ist klar und die Problematik, die entstanden ist, hat gar nichts mit der sachlichen Unrichtigkeit zu tun. Denn als kritischer Kunde wurde ich sofort als Konsument eingestuft. Das ist die eigentliche Problematik.

Gerne können mal auch ein paar erfahrene Juristen hier etwas beisteuern. Da Grundrechte und Grundrechtsschutz gerade erst dieses Semester anfangen sei mir hoffentlich in den Ausführungen der ein oder andere Fehler immer noch erlaubt ;)


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6 Comments on "Etwas Selbstkritik"

  1. studiosus juris
    04/05/2009 at 20:29 Permalink

    @Hans:
    Also Ihr Grundrechtsverständnis kommt mir etwas komisch vor. Ohne einen GG-Kommentar zur Hand zu haben, sehe ich von Art. 5 GG zwar das Recht gedeckt, sich nach gusto zu informieren. Das impliziert aber nicht gleichzeitig, dass ein Diensteanbieter keine Einschränkungen seines Angebots vornehmen darf. Man kann ja auch den Anbieter wechseln.

  2. Hans
    06/05/2009 at 16:08 Permalink

    Laut der Antwort der Telekom darf ich das gerade NICHT. Ein Recht auf außergewöhnliche Kündigung, oder Sonderkündigung, auch wenn ich nicht weiß ob und inwieweit es da Unterschiede gibt, steht mir auf jeden Fall nicht zu.

    Zudem stelle ich ja in dieser Selbstkritik auch eine Frage, die zeigt, wohin die Kritik dann auch eigentlich gehen könnte:

    “Mich würde mal interessieren, inwieweit hier des Ministerium als Akteur in dem Vertragsschluss eventuelle verfassungswidrig gehandelt hat.”

  3. studiosus juris
    08/05/2009 at 18:08 Permalink

    Mit “den Anbieter wechseln” meinte ich die generelle/theoretische Möglichkeit. Dies, um Dir aufzuzeigen, dass es nach meinem Dafürhalten nicht um eine Verletzung des Art. 5 GG geht.

    Ein daneben eventuell bestehendes Sonderkündigungsrecht will ich gar nicht in Abrede stellen, halte dies vielmehr für durchaus in Betracht kommend. Ein Kommentar zum § 314 BGB wird da aufschlussreich sein, letztendlich ist es wohl eine Wertungsfrage.

  4. Anonymous
    09/05/2009 at 16:38 Permalink

    wenn man nichts zu sagen hat – einfach mal klappe halten.

  5. Anonymous
    02/06/2009 at 18:57 Permalink

    kaum etwas in der ÖRecht Vorlesung gelernt, schon muss man natürlich sein begrenztes Halbwissen anwenden um andere Leute von ihrer wichtigen Arbeit abzuhalten und mit so einem Scheiss nerven. Wenn wir schon in Deutschland solche Probleme haben, dann geht es doch bergauf, oder?

  6. Anonymous
    02/06/2009 at 19:17 Permalink

    “Wenn wir schon in Deutschland solche Probleme haben”

    Man muss schon eine sehr langweilige Existenz darben, um ein bei Blogspot gehostetes Blog ohne eigene Domain mit Deutschland gleich zu setzen.

    Dich nervt der “Scheiß” hier – warum liest du dann hier und kommentierst es auch noch?

    Wenn Du besseres zu tun hast: Mach es.

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