Ich hatte vor einigen Tagen mal bei der Telekom angefragt ob ich ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Vertragsschließung über die BKA-Sperrliste zur Verhinderung von Seitenaufrufen von Kinderpornoseiten habe.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich aus den Medien (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/33930/0/Grosse-Provider-unterschreiben-Sperr-Vertrag) erfahren musste, wird Ihr Unternehmen am 17.04.09 einen Vertrag unterzeichnen, der dem Grundgesetz recht offenkundig zuwiderläuft, den egal ob Kinderpornografie, politische Ansichten oder sonstiges, als Bürger der EU und der BRD habe ich eine verfassungsmäßig zugesichertes Recht auf informelle Selbstbestimmung. Als bisheriger Kunde möchte ich Sie darum bitten, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben, da Sie ansonsten direkt verfassungsfeindlich handeln würden und neben diversen anderen Gruppierungen wie die NPD, die KPD, Al-Quaida usw. zu den Terroristen und Extremisten in der Gesellschaft zählen.
Gerne würde ich von Ihnen hören, dass Sie den Vertrag nicht unterzeichnen. Sollten Sie dies dennoch tun, würde ich gerne wissen, ob ich Sonderkündigungsrecht habe. Denn Ihrer Leistung, mir u.a. einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen, würden Sie dann nicht mehr im vollen Umfang nachkommen. Ich habe einen Zugang zum Internet bestellt, nicht einen begrenzten Zugang zum Internet.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Jagnow
Diese Mail ist zugegebenermaßen provokant gestaltet und schlecht ausformuliert, aber im Grunde tut das für den darauf folgenden (wohl internen) E-Mail-Verkehr nichts zur Sache.
Kundenanfrage vom 09.04.2009 19:42
Hinweis zur Bearbeitung: Hallo Herr Hxxx, hat er Recht
oder ist er nur ein potenzieller Nutzer der demnächst
gesperrten Seiten, der nun maulig wird? Bitte um Prüfung
oder Weiterleitung. Vielen Dank und frohe Ostertage! Anja
Hxxx, VCS Uelzen
Was ist denn das für eine Frechheit? Man weißt also darauf hin, dass man das ganze für Freiheitseinschränkend hält und bekommt indirekt vorgeworfen, dass man selbst zu den Pädophilen gehört. Übrigens auch eine interessante Fragestellung. Nutzer der jetzt gesperrten Seiten können also nicht Recht haben. Sich wahrscheinlich auch nicht auf ihre Grundrechte berufen.
Dann geht das noch ein bisschen hin und her, irgendjemand verschlampt es (schön, wenn der gesamte Mailverkehr an einer Infomail dranhängt, dass es noch etwas dauert) und eine Angestellte aus dem Legal-Affairs-Bereich äußert nur knapp
Der Kunde hat nicht Recht. Ihm steht aufgrund der
Vertragsunterzeichnung kein Sonderkündigungsrecht zu.
Weiter unten dann noch
Die Vertragsunterzeichnung bedeutet keinerlei Änderung in
der Leistungserbringung der DTAG.
Sehe ich irgendwie anders, aber auf mein Argument wird gar nicht eingegangen.
Eine Frechheit, besonders die Eingangs erhobenen Vermutungen.
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Sowieso
15/05/2009 at 23:44 Permalink
Anonym hat gesagt…
Zum Thema Bekämpfung der Kinderpornografie, ich habe mir früher mal auf recht zwielichtigen Seiten herumgetrieben und bin irgendwann auf einem Verteiler aufgetaucht wo ich auch Bild und Filmmaterial mit in meinen Augen nicht volljährigen Mädchen und jungen bekommen hab. Ich habe diese Mails gesammelt und so um die 100 Stück an das LKA Sachsen Anhalt geschickt. Ich habe niemals eine Antwort erhalten, nicht einmal eine Ampfangsbestätigung oder Nachfragen hinsichtlich dieser Email’s.
25. April 2009 23:28
Kinderpornographie ist bei Unter 14!!!
Nicht Unter18, das will Uschi ändern, aber es ist Unter 18.
Finde ich auch passend, überlegt mal, wann heutezutage unsere ‘Kinder’ das 1.x Sex haben…