Es geht ja gerade durch alle Blawgs: Professor Degenhart (Universität Leipzig) hat in seiner Hausarbeitsaufgabenstellung eine verfassungsrechtliche Prüfung der Sperrung einer Internetseite aufgrund des Zugangserschwernisgesetzes von den Studierenden des 2. Semesters gefordert. Mich würde echt mal interessieren, wie ein Haufen Zweitsemestler das verfassungsrechtlich beurteilt. Und dann mal den Vergleich ziehen zwischen uns “jungen Juristen” und den Bundestagsabgeordneten, die zu nicht unerheblicher Zahl m.W.n. Volljuristen sind.
Wenn ich Zeit habe, werde ich mich dieser Hausarbeit auch mal annehmen, auch wenn da bestimmt kein Transfer von Klausurergebnissen klappt
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