Drei Fälle aus dem Jahr 2009 hier in Berlin haben mich zum Nachdenken gebracht. Sie kommen alle aus dem Umfeld (vermeintlich) linksextremer Straftaten.
Da seien zunächst die Prozesse gegen Alexandra und Christoph zu bemerken: beiden wurde vorgeworfen, Autos angezündet zu haben. Alexandra ist inzwischen freigesprochen worden, das Verfahren von Christoph unterbrochen – wegen schwerer ermittlungstechnischer Pannen. Alexandra war 5 1/2 Monate in Untersuchungshaft, Christoph auch ungefähr 5 Monate.
Ein anderer Prozess läuft noch – hier werden unter stärker werdender öffentlicher Kritik zwei Jugendliche seit über 7 Monaten in Untersuchungshaft gehalten. Ich hatte darüber schon geschrieben. Bernd Matthies vom Tagesspiegel schreibt:
Die Gefahr ist groß, dass die nun schon sieben Monate dauernde Untersuchungshaft am Ende klammheimlich als Ersatzstrafe fungiert, um der Öffentlichkeit wenigstens irgendein Ergebnis präsentieren zu können.
Darüber hatte ich auch schon nachgedacht. Gerade hier in Berlin lechzen alle Medien danach, dass nun endlich ein Brandstifter, Autonomer, Chaot, Hassbrenner oder was der Boulevardpresse dann noch einfällt verurteilt wird. Dankbar nimmt sie auch bei kippenden Prozessen die Untersuchungshaft wahr:
Der Pankower T. (22) schmort seit drei Monaten im Knast.
Ich habe das Gefühl, die Berliner Richter gehen in ihrem Beurteilungsspielraum, den sie in Sachen Untersuchungshaft haben, knallhart vor. Besonders beim Prozess von Yunus und Rigo ist gut zu sehen, wie trotz der Proteste der linken/links-liberalen Presse sich einem Druck aus Öffentlichkeit und Politik gebeugt wird – man möchte für diesen besonders krawallträchtigen Ersten Mai auch jemand bestraft sehen. Wenn es nicht rechtsstaatlich geht, dann irgendwie hintenrum: Bei Yunus und Rigo ist ein Prozessende nicht abzusehen, bei der aktuellen Termingebung kann vielleicht sogar ein dreiviertel Jahr ins Land gehen, bevor ein Urteil gefällt wird. Ein dreiviertel Jahr in Haft!
Die Aussage dahinter scheint mir zu sein: wenn die Angeklagten schon nicht schuldig sind, dann erfüllen sie wenigstens einen generalpräventiven Zweck. Denn wer fürchten muss, schon auf Verdacht 5-10 Monate hinter Gittern zu verschwinden, der macht keinen Mist. Und optimalerweise hört er sich auch auf politisch zu betätigen, jedenfalls in einer Art und Weise, die außerhalb der von diversen Autoritäten gewünschten Formen liegt. Das ist weder demokratisch noch rechtsstaatlich. Die Angeklagten werden instrumentalisiert, für eine Drohung gegen politische Spektren missbraucht. Und auch die Drohung selber ist undemokratisch: Tragt keine schwarzen Klamotten, wohnt nicht in Hausprojekten, beteiligt euch nicht an der Ersten Mai Demonstration, sonst kann es uns passieren, dass wir euch aus Versehen festnehmen. Selber schuld, warum wart ihr da auch.
Ich möchte nochmal genauer auf den Fall von Yunus und Rigo eingehen. Laut des Prozessberichts der Unterstützerwebsite hat die Richterin eine Aussetzung der Untersuchungshaft mit dem zu erwartenden Strafmaß begründet. Daraus würde “naturgemäß” eine Fluchtgefahr folgern. Nach einer kurzen Recherche ohne die großen juristischen Datenbanken komme ich schon auf die erste Gegenbreitseite. Detlef Burhoff, Richter am OLG, sieht das nämlich, ganz allgemein, anders:
Ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, erfordert die Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles. Das wird in der Praxis häufig übersehen, wenn meist z.B. nur auf die "hohe Straferwartung" abgestellt wird. […] Nach inzwischen wohl übereinstimmender Meinung aller Obergerichte kann allein mit einer (hohen) Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründet werden. Sie ist vielmehr grundsätzlich nur der Ausgangspunkt für die Erwägung, ob der in ihr liegende Anreiz zur Flucht auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände so erheblich ist, dass die Annahme gerechtfertigt erscheint, der Beschuldigte werde ihm nachgeben und wahrscheinlich flüchten.
Die Familien von Yunus und Rigo haben im Grunde glaubhaft dargestellt, dass es festes soziales Fundament besteht und die beiden gar nicht großartig abhauen könnten: wohin schon, mit welchen Mitteln, mit welchem Ziel? Die beiden haben sogar unter Haftbedingungen MSA und Abi gemacht, anscheinend haben sie etwas besseres mit ihrem Leben vor, als den Berufswunsch: “flüchtige Angeklagte”.
Und auch das Gesetz mag die Untersuchungshaft von Yunus und Rigo nicht so ganz – §121 I StPO freut sich nämlich über keine, die über 6 Monate hinausgeht. Da gibt’s auch Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht zu, aber das kann ich infolge des Nicht-Vorliegens der genauen Begründung der Richterin hier nicht diskutieren.
Und trotzdem sitzen Yunus und Rigo in Haft, Alexandra und Christoph erholen sich hoffentlich von ihrer Zeit. Alle Vier sind aber irgendwie bestraft worden. Sie waren auf der falschen Demo. Oder hatten die falschen Sachen an. Ich vermute, dass alle sich erstmal aus politischer Betätigung raushalten oder nicht mehr dahin finden werden. Das ist sie, unsere “wehrhafte Demokratie”. “Wehrhaft” heißt anscheinend auch, dass politische Justiz manchmal einer objektiven vorzuziehen ist.
13/12/2009 at 23:51 Permalink
Kleine Anmerkung: Herr Burhoff ist mittlerweile Rechtsanwalt, und Richter a.D.
Davon abgesehen: Gibt es nicht gerade in Berlin vermehrt Stimmen, welche fordern, Jugendliche generell auf Verdacht ins Boofcamp U-Haft zu stecken, weil selbst die mögliche Verurteilung nicht den gewünschten "Denkzettel" bewirken können soll?