Doppel-Schwinger im Knaack-Fightclub

Bittere Wendung für die Betreiber vom Knaack-Club in Berlin-Prenzlauer Berg. Nachdem sie erst vor dem VG Berlin mit einer Beschwerde Erfolg hatten, hat das OVG Berlin ihnen nun doppelt einen Korb verpasst.

Den gegen die lärmschutzrechtliche Anordnung des Bezirksamtes gerichteten Eilantrag des „Knaack-Club“ hat der 11. Senat des OVG nunmehr ebenfalls abgelehnt. […] Da der Eilantrag der Grundstückseigentümerin gegen die Baugenehmigung vor dem OVG keinen Erfolg gehabt habe, sei die Wohnnutzung in dem auf dem Nachbargrundstück errichteten Neubau jedenfalls bis zu einer etwaigen abweichenden Entscheidung in einem nachfolgenden Klageverfahren baurechtlich genehmigt und somit schutzwürdig.

Ich denke, viel anderes wird dabei auch nicht herauskommen. Das ist schade fürs Knaack und schade im Hinblick auf die ganz konkreten Auswirkungen von Gentrification, aber was anderes habe ich auch nicht erwartet.


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