Kammergericht Berlin: FAU Berlin darf sich wieder Gewerkschaft nennen

Laut Pressemitteilung der  FAU (Freie Arbeiter-Union, eine anarchosyndikalistische Gewerkschaft) darf sich die Organisation wieder Gewerkschaft nennen. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Vor dem Kammergericht Berlin wurde heute die Einstweilige Verfügung zum de-facto-Verbot gegen die FAU Berlin aufgehoben. Infolgedessen darf sich die Gewerkschaft auch wieder als solche bezeichnen.

Richter Neuhaus betonte dabei die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit als Grundrecht. Er stellte in Frage, ob das Kino Babylon als Klägerin überhaupt zu nachweisbarem Schaden gekommen sei, als die FAU im Betrieb als Gewerkschaft auftrat. Die Frage der Tariffähigkeit spiele dabei keine Rolle.
Im Dezember 2009 hatte die Geschäftsführung der FAU Berlin per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen. Die berliner FAU, als stärkste Gewerkschaft im Betrieb, hatte zuvor einen Haustarifvertrag zur Verhandlung vorgelegt.
"Wir sind glücklich, dass es nicht gelungen ist, die stärkste und aktivste Gewerkschaft aus dem Kino zu verbannen. Das Urteil ermöglicht es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem gezeigt, dass das Mittel der Einstweiligen Verfügung nicht ausreichen darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen", kommentiert Lars Röhm, Allgemeiner Sekretär der FAU Berlin.
Die Freie ArbeiterInnenunion (FAU) ist eine anarchosyndikalistische Basisgewerkschaft, die für eine kämpferische Betriebsarbeit von unten eintritt.

(FAU Berlin Pressemitteilung vom 10.06.10)

Nach der Emily-Entscheidung für mich eine der guten Nachrichten an diesem Tag.

Eine Übersicht über die Konflikte im Kino Babylon, die zum Gerichtsverfahren um die FAU führte, findet man hier.


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