So ekelhaft, oberflächlich und dümmlich der Grundtenor des Berichts und der Aufhänger sind, es ist doch trotzdem eine interessante Sache, die die Vice da veröffentlicht hat, die so manchen Tierrechtler und Rechtsgeschichtler interessieren dürfte.
Einige Anwälte machten mit der gerichtlichen Verteidigung von niederen Tieren richtig Karriere. In Autun verteidigte Bartholomew Chassenee 1510 seinen Ruf, als er ein Gericht zur Freisprechung eines Rudel Ratten bewog, die für die Zerstörung von Gerste angeklagt wurden. Vorladungen waren ein bisschen schwierig. Aber Chassenee argumentierte, dass die Ratten so zahlreich seien, dass eine Vorladung jeder einzelnen unmöglich sei. Er berief sich dabei auch auf den alten Vorsatz, dass niemand vor Gericht geladen werden sollte, wenn dies sein Leib und Leben bedrohen könnte. Die Ratten nämlich würden dadurch mit ihrem natürlichen Todfeind in Kontakt kommen: der Katze. So konnte natürlich kein Prozess stattfinden. Der Fall wurde abgewiesen. Die Ratten versuchten ihr zerstörtes Leben wieder aufzubauen.
Ich bin ja für die Einführung eines neuen Fachanwalt-Titels
In Toulouse fanden sich einmal ein Mann und ein Esel auf einer Anklagebank wieder, die der peinlichen Klage des Koitus ausgesetzt waren. Der Mann wurde gehängt, aber der Esel verschont, nachdem das Gericht Zeugen hörte, nach denen der Esel die Tat nicht willentlich beging, also eher ein Opfer war.
Es stellt sich die Frage, wie mit Taten mit Tieren als Opfer allgemein umgegangen wurde. Großartig progressiv wird das nicht gewesen sein; aber allein die Anerkennung eines Tieres als Opfer, als zulässiges Tatobjekt einer Vergewaltigung würde von einer gewissen Reife sprechen.
19/10/2011 at 13:45 Permalink
keine Juristin, Psycho- und Theologin usw. –
schreibe ein Buch über die Rache der Tiere
danke für obigen Beitrag, ich darf ihn, nehme ich an, zitieren.