Vermischtes aus der politischen Justiz

Ich habe hier mal einige Sachen auf meiner Liste, die kurz mal anschneiden will.

  • Zum Fall Yunus & Rigo: also erstmal hat die Staatsanwaltschaft die Revision zurückgenommen, der Freispruch ist damit rechtskräftig. Interessant dazu zu lesen ist auch folgender langer Artikel im Tagesspiegel. Im ZDF waren die beiden auch, genauso wie die Anwälte.

  • Dann mal eine kleine Fragestellung: was fällt an diesem Artikel auf? Mir kommt da der § 187 StGB in den Sinn, ich bin mir aber nicht sicher: Wenn der Freispruch noch nicht rechtskräftig ist, ist der dann trotzdem schon qualifiziert, eine Tatsache zu begründen? Hier der fragliche Textausschnitt:

Wenn, wie in Berlin passiert, zwei junge Chaoten, die mit Brandsätzen auf Polizisten geworfen haben, auf diese Weise unverurteilt bleiben, feiert die Szene das als Sieg über das System, die nächste Gewaltorgie ist dann programmiert.

In zwei Revisionsverfahren hatte das Gericht festgestellt, dass ein Stein- oder Flaschenwurf auf Polizisten nicht in jedem Fall ohne Weiteres als besonders schwerer Landfriedensbruch anzusehen sei. Laut Paragraf 125a des StGB liegt so ein Fall nur dann vor, wenn der Täter eine Schuss- oder eine andere Waffe bei sich führt – oder durch Gewalt einen anderen „in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung“ bringt.


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