VG Berlin: Polizei darf Demonstration nicht verdachtsunabhängig filmen

Viele Blawgs und Medien berichten derzeit über die Entscheidung des VG Berlin zur anlassunabhängigen Videoaufnahme von Demonstrationen durch die Polizei.

Heise fasst das Urteil zusammen:

Anlass der Entscheidung war die Überwachung einer Anti-Atom-Demonstration mit mindestens 25.000 Teilnehmern zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor am 5. September vergangenen Jahres. Während des Aufzuges fuhren Einsatzkräfte der Polizei mit einem Kleintransporter wenige Meter vor der Spitze der Demonstration her und filmten das Geschehen mit mehreren auf dem Dach des Wagens montierten Kameras. Die Aufnahmen wurden ohne Zeitverzögerung an die Einsatzleitstelle übertragen. Dagegen klagte ein Bürger, der in der ersten Reihe marschierte und sich so eindeutig innerhalb des von den elektronischen Augen der Gesetzeshüter erfassten Bereichs befand.

 

[…]

 

Das Verwaltungsgericht stellte im Bezug auf die Anti-Atom-Demo nun fest, dass der einzelne Teilnehmer bei einer Beobachtung der Versammlung im "Kamera-Monitor-Verfahren" damit rechnen müsse, aufgezeichnet und registriert zu werden. Dies könne ihn vom Begleiten einer entsprechenden Veranstaltung abschrecken oder zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden. Durch diese Einschüchterung könnte mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirkt werden. Erlaubt seien Bild- oder Tonaufnahmen durch die Berliner Polizei gemäß dem Versammlungsgesetz des Landes nur, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen", dass von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen". Dafür müsse eine entsprechende Gefahrenprognose ersichtlich sein.

Ob das Urteil, wie von Vetter auf dem LawBlog geschrieben, “vielleicht sogar grundlegend” ist, mag dahingestellt sein. Es wird aber wohl keine grundlegende Wirkung haben. Die Polizei wird Videoaufnahmen in Zukunft wohl verstärkt mit angeblichen Gefährdern in dem Demonstrationszug rechtfertigen, die zur Beweissicherung abgefilmt werden. Ich denke, die Kamerapräsenz wird sich hier nicht wirklich verändern. Die Konstruktion der “tatsächlichen Anhaltspunkte” wie sie das VG fordert, wird den Beamten recht leicht fallen – gerade bei linken Demonstrationen werden sie “gewaltbereite Autonome” erkennen und mit ihnen eine entsprechende Gefahrenprognose aufstellen.

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2 Comments on "VG Berlin: Polizei darf Demonstration nicht verdachtsunabhängig filmen"

  1. Daniel
    28/07/2010 at 10:41 Permalink

    Ich finde die zitierte Aussage von Ehart Körting immer noch sehr aussagekräftig: “(…) Sollte die Entscheidung obergerichtlich bestätigt werden, dann ist der Gesetzgeber in Berlin gefordert.”

    Unabhängig davon, wie die Polizei das Filmen von Demonstrationen rechtfertigen wird, Erhart Körting akzeptiert das geltende Recht scheinbar gar nicht. Darf jetzt jeder, sobald ein Gericht sich auf bestehende Gesetze beruft, Gesetze ändern? Das führt doch Gerichtsurteile ad absurdum oder nicht? Zweifelhaft.

    Quelle des Zitats: http://www.n24.de/news/newsitem_6227867.html

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  1. [...] Sommer hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Polizei in Berlin Demonstranten nicht Filmen darf, so lange kein konkreter ...

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