Die Krux mit dem “Unrechtsstaat”

Ich greife hier mal einen halbwegs aktuellen Artikel der LTO auf und beschäftige mich nachfolgend mit dem Begriff des Unrechtstaats. Die LTO hatte durch eine Aussage von Lothar de Maizière, die DDR sei “kein Unrechtsstaat” gewesen, sich intensiver damit auseinandergesetzt:

Charakterisiert man einen Unrechtsstaat generell durch die Abwesenheit der tragenden Elemente, die einen Rechtsstaat ausmachen? Oder war die DDR ein Staat, der gleichzeitig nach rechtsstaatlichen Elementen konstruiert war und in Teilbereichen Unrecht duldete? Welches Gesamturteil trifft auf einen solchen Staat zu?

[…]

Wenn denn die Maßstäbe des Grundgesetzes und der DDR-Verfassung zur Bewältigung der Grundfrage nicht taugen, bleibt nur der Rückgriff auf international gültige Wesenselemente für einen Rechtsstaat.

Also Grundrechte, Gewaltenteilung, Rechtsweggarantie. Das alles gab es in der DDR. Und eben auch nicht. Es gab in der Verfassung einen umfangreichen Grundrechtskatalog, es gab Gewaltenteilung und es gab grundsätzlich halt auch die Rechtsweggarantie. Aber halt nicht immer. De Maiziére gibt an:

Das eigentliche Problem waren das politische Strafrecht und die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Damit kann ich mitgehen. Ich sehe noch ein Problem bei der Unrechtsstaat-Debatte: der schier unerträgliche Vergleich zwischen dem Dritten Reich und der DDR. Diejenigen, die behaupten, die DDR wäre schlimm gewesen, weil sie ja auch ein Unrechtsstaat wie das Dritte Reich gewesen wäre, verkennen die Dimension, die im Dritten Reich zu industriellem Massenmord und Weltkrieg geführt hat, zu einem Leben zwischen Wehrmacht, SS und Gestapo. Absolut unvergleichbar mit den Repressionen der DDR, die weder Qualität noch Quantität im mindesten erreichen konnten.

Und möchte an dieser Stelle eine Überlegung von Prof. Joerden einführen: Zwischen dem Unrechtsstaat und dem Rechtsstaat gibt es noch eine dritte Kategorie – den Un-Rechtsstaat.

Ein Staat, der – wie Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus – Menschen allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit, Religion, politischen oder sexuellen Orientierung, Hautfarbe etc. verfolgt, ohne ihnen eine Möglichkeit zu staatskonformen Verhalten zu belassen, ist sicherlich ein Unrechtsstaat (Kants Terminologie: eine Barbarei). Ein Staat demgegenüber, der – wie etwa die DDR, zu mindestens in ihrer Spätphase – ihre Bürger immerhin dann unverfolgt lässt, wenn sie sich an die staatlichen Regeln halten, ist damit zwar noch kein Rechtsstaat (z.B. im Falle der DDR wegen der Bürgern verweigerten Ausreisefreiheit, oder wegen einer Staatsorganisation ohne echte Gewaltenteilung etc.), in Kants Terminologie also noch keine Republik, aber nicht notwendig damit schon ein Unrechtsstaat sondern ein Un-Rechtsstaat, den Kant als Despotie bezeichnet hätte.

(aus Jan C. Joerden – Staatswesen und rechtsstaatlicher Anspruch, 2008, S. 56)

Ich finde diese Überlegung sehr überzeugend. Zumal sie auch zum Nachdenken anregt, ab wann die BRD als Un-Rechtsstaat betrachtet werden könnte – also ob es Elemente gibt, die Grundfreiheiten so massiv verletzten, dass es keine Rechtsstaatlichkeit mehr ist, der Staat aber dennoch kein Unrechtsstaat. Joerden führt solche Überlegungen, wenn auch sehr indirekt im selben Werk bezogen auf einen Überwachungsstaat durch, nach der bei vielen geplanten Regierungsvorhaben der letzten Jahre die Grenze zum “nicht mehr Rechtsstaat” überschritten wurde, das ist jedenfalls mein Eindruck, wenn ich die Kriterien, die er aufstellt, darauf beziehe. Das ist aber Thema eines ganz eigenen Beitrags.

Was als Fazit bleibt ist die neue Begrifflichkeit “Un-Rechtsstaat”, um ein Regime zu beschreiben, in dem ein Leben unter Selbstbeschränkung für alle möglich ist, während im Unrechtsstaat das staatskonforme Verhalten aufgrund unabänderliche Tatsachen wie Herkunft, Hautfarbe, etc. nicht allen offen steht.


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2 Comments on "Die Krux mit dem “Unrechtsstaat”"

  1. Nick C.
    19/10/2010 at 07:07 Permalink

    Okay: Politisches Strafrecht, fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit – Könnte man nicht auch so argumentieren: Die DDR war auch deshalb ein Unrechtsstaat, weil die Willkür der Geheimpolizei (MfS) allgegenwärtig an den vorhandenen rechtsstaatlichen Strukturen vorbei Andersdenkende verfolgte? Also: DDR = Polizeistaat = Unrechtsstaat.

  2. Hans
    19/10/2010 at 07:12 Permalink

    Könnte man. Aber es wurden halt nicht konkret Andersdenkende verfolgt, sondern Leute, die nach ihren anderen politischen Vorstellungen agiert haben. Natürlich ist ein freier Gedanke ohne ihn umsetzen zu können witzlos, aber man konnte ja durchaus im stillen Widerstand zum System ein Leben in der DDR führen. Und da besteht der massive Unterschied zum Dritten Reich: du konntest z.B. halt nicht als Mensch mit jüdischer Abstammung dich mit dem System arrangieren.

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