Die Libertad hat eine recht anschauliche Darstellung zu öffentlichen Äußerungen, die Folter auch in Deutschland befürworten, auf ihrer Website eingestellt: Den Folterbaum. Und wenn man da so etwas durchscrollt, kommt man schnell zum “Juristen-Ast”. Da werden dann teils nicht ganz unbekannte Wissenschaftler aufgeführt und ihre Positionen in dem Einsatz von Folter. Nachfolgend die Auswahl.
Roellecke, Gerd
emeritierter Professor für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie und ehemaliger Wehrmachtssoldat
„Feinde bestraft man nicht. Feinde ehrt man und vernichtet man.“
Dreier, Horst
Professor am Institut für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht in Würzburg
„Nach Ausschöpfung aller anderen Mittel könnten staatliche Organe sich im Einzelfall damit konfrontiert sehen, die Menschenwürde eines Täters zu verletzen.“
Merkel, Reinhard
Professor für Strafrecht in Hamburg
prägte den Begriff „Rettungsfolter“ und folgerte: „Die Anti-Folter-Konvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte, alle für Deutschland verbindlich, lassen keinen Zweifel: Folter ist in diesem Land auch nach dem Buchstaben des internationalen Rechts ausnahmslos verboten. Aber durfte der deutsche Staat eine solche absolute völkerrechtliche Verpflichtung eingehen? Das konnte und durfte er möglicherweise nicht.“
Depenheuer, Otto
Professor für Staatsrecht in Köln
„Der Feind ist die Negation des Bürgers im status civilis, er steht als Mensch außerhalb des Gesellschaftsvertrages, aus ihm kann er keine Rechte für sich herleiten. Der Feind ist verfassungstheoretisch nicht Rechtsperson, die das geltende Recht achtet, sondern Gefahr.“
Kretschmer, Bernhard
Strafrechtler und Privatdozent in Bielefeld
„Wenn die Polizei sich weigert, dürfte und könnte der Bürger sein Recht auf Folter gerichtlich einklagen, möglichst mit einer genauen Durchführungsanordnung im Urteil.“(siehe Korrektur unten)
Herdegen, Matthias
Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Direktor am Institut für Völkerrecht in Bonn, Grundgesetzkommentator
„dass etwa eine willensbrechende und schmerzhafte medizinische Zwangshandlung, die Überwindung willentlicher Steuerung oder die Ausforschung unwillkürlicher Vorgänge etwa durch Wahrheitsdrogen wegen der auf Lebensrettung gerichteten Finalität eben nicht den Würdeanspruch verletzen“.
Brugger, Winfried
Direktor des Instituts für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie in Heidelberg
entwickelt Horrorszenarien, um dann zu begründen: „In solchen Situationen ist Folter nicht nur erlaubt, der Staat habe sogar die Pflicht zu foltern, um als Beispiel Informationen über das Versteck der Bombe zu erhalten. So erstaunlich das klingen mag, die Polizei darf in diesem Fall nicht nur ausnahmsweise foltern, sie muss es sogar in der geschilderten Konstellation. Und die betroffenen Bürger haben einen Anspruch darauf.“
Jakobs, Günther
Professor für Strafrecht in Bonn
„Wer den Krieg gewinnt, bestimmt, was Norm ist, und wer verliert, hat sich dieser Bestimmung zu beugen. Wem das alles noch dunkel erscheint, dem sei durch einen Hinweis auf die Taten vom 11. September 2001 blitzartig zu einer Erhellung verholfen. … Verbrechen bleiben auch dann Verbrechen, wenn sie mit radikalen Absichten und im großen Stil begangen werden. Aber es ist doch sehr wohl zu fragen, ob nicht durch die strikte Fixierung allein auf die Kategorie des Verbrechens dem Staat eine Bindung auferlegt wird – eben die Notwendigkeit, den Täter als Person zu respektieren – die gegenüber einem Terroristen, der die Erwartung generell personalen Verhaltens gerade nicht rechtfertigt, schlechthin unangemessen ist.“
Nur damit ihr mal wisst, wessen Lehrbücher ihr lest und bei wem ihr so studiert. Und schließen möchte ich mit einem kräftigen “Jawoll” aus der Reihe der Bundeswehr, die sich bei den NATO-Partner sicher in Sachen Folter die ein oder andere Sachen abschauen wird.
Wolffsohn, Michael
Historiker für Neuere Geschichte an der Bundeswehr-Universität in München
„Als eines der Mittel gegen Terroristen halte ich Folter oder die Androhung von Folter für legitim. Jawohl.“
Korrektur vom 9. April 2012:
Stellungnahme von “Initiative Libertad!”:
Im Rahmen unserer Anti-Folter-Kampagne ist uns ein gravierender Fehler unterlaufen. Auf unserem Plakat, das Folterbefürworter benennt, haben wir auch den Strafrechtler Prof. Dr. Bernhard Kretschmer in diesen Zusammenhang gestellt. Tatsächlich liegt die Sache aber genau umgekehrt. Mit seinem Aufsatz “Folter in Deutschland: Rückkehr einer Ungeheuerlichkeit?” (Recht und Politik 2/2003) hat sich Bernhard Kretschmer schon sehr früh ausführlich und unmissverständlich gegen jede Folter ausgesprochen. Das von uns veröffentlichte Zitat stammt auch aus diesem Text, wurde aber von uns vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen. Das hätte nicht passieren dürfen. Wenn man mit einem solchen Plakat an die Öffentlichkeit geht, müssen Namen und Zitate korrekt recherchiert sein. Das war in Bezug zu Bernhard Kretschmer nicht der Fall. Dafür möchten wir uns hiermit bei ihm in aller Form entschuldigen. Freundinnen und Freunde, die unser Plakat und unsere Broschüre erhalten hatten, bitten wir den entsprechenden Kasten zu schwärzen und unsere Stellungnahme allen Interessierten zugänglich zu machen.
Der Entschuldigung schließe ich mich an.
19/10/2010 at 20:36 Permalink
Also gut, ich keenne natürlich den Kontext nicht. Und man kann vielleicht über die zulässigkeit der Folter diskutieren. Aber Menschen unter Verweis auf ihren Feinstatus aus dem Geltungsbereich der Verfassung zu nehmen?
Das mag staatstheoretisch angehen. Das Grundgesetz kann er aber damit nicht gemeint haben. Da steht was von “Mensch”, nicht von Bürger.
19/10/2010 at 21:34 Permalink
Es ist dringend Zeit, Juristen die Fähigkeit zur Gerechtigkeit abzusprechen.
Mehr als seelenlose Apparatschiks haben die nicht hervorgebracht, manche von denen sitzen anscheinend auch noch zu lange vor dem PC und beschäftigen sich mit Ballerspielen.
20/10/2010 at 05:46 Permalink
Ich finde, dass man eine negative Bewertung hier nicht verallgemeinern kann. Es gibt liberale Gegenbeispiele zu nennen, z.B. kann man ruhig mal ein Blick in Strafverfahrensrecht von Roxin werfen, der ein sehr liberaler juristischer Denker zu sein scheint. Auch bekanntere Personen wie Tucholsky waren Juristen.
Es folgt auch die Überlegung, ob Juristen oder andere Menschen überhaupt die Fähigkeit der Gerechtigkeit haben können, oder ob Gerechtigkeit nicht eher ein Idealstatus ist, dem man sich auf diversen Wegen probiert anzunähern.
20/10/2010 at 07:21 Permalink
Ist es nicht gefährlich, solche einzelnen Sätze (teilweise nur Nebensätze!) dazu zu verwenden, jemanden so an den Pranger zu stellen? Ich finde, man muss bedenken, dass die meisten dieser Texte sich bloß auf abstrakt-theoretischer Ebene innerhalb(!) einer wissenschaftlichen Diskussion mit dem Thema auseinandersetzen und mit Tagespolitik nichts zu tun haben.
Zum Beispiel muss man die Debatte um Dreier differenziert sehen: Er schreibt jede Menge Humbug (seine Kommentierung zu Art. 3 GG ist meiner Meinung nach an vielen Stellen einfach nur ein peinliches Geständnis überkommener Wertvorstellungen*), aber ob man das zum Anlass nehmen sollte, einen der geachtetsten Staatsrechtler so zu verteufeln, dass man ihm den Platz in Karlsruhe verweigert, weiß ich nicht so recht.
Aber ja, die Zitate an sich sind mehr als krass.
Ich habe auch mal über dieses Thema geschrieben: http://bucblog.wordpress.com/2009/05/02/laute-gedanken/
*Dreier/Dreier, Art. 3 Abs. 1 Rn. 125 (“Hackordnung im Kinderladen”) et passim.
20/10/2010 at 07:57 Permalink
Ich denke, dass man auch eine theoretische Diskussion nicht unkommentiert sein lassen sollte bzw. nur auf wissenschaftlicher Ebene agieren sollte. Dieser Baum, den die Libertad da gezeichnet hat, soll im Grunde vor allem eine Struktur hinter den Aussagen zeigen, ein gesamtgesellschaftliches Zusammenwirken von Politik, Lehre und Öffentlichkeit um damit ein bestimmtes Klima zu schaffen. Sicherlich nicht abgesprochen, aber die Dimension ist schon beeindruckend. Es erinnert an die RAF-Zeiten, in der in Reaktion auf die Entführung Schleyers darüber nachgedacht wurde, ob man die Inhaftierten in Stammheim beginnt zu erschießen.
Die Aussage, dass es mit der aktuellen Tagespolitik nichts zu tun habe, kann ich so nicht unterstützen – auch wenn der 11.09 bald ein Jahrzehnt her ist, hat z.B. das Thema Terrorismus nichts an seiner Aktualität verloren. Und darum drehen sich wohl die meisten Ansätze.
Dementsprechend sollte dieses “laute Nachdenken” angesprochen und in den entsprechenden Kontext (anderer Aussagen) gesetzt werden.