“Dem geht’s wieder gut” – BGH zu Verwertung von Aussagen nach Folter

“Neee, dem geht’s wieder gut. Der hat auch keine Angst mehr, auch wenn er vorher gefoltert wurde. Ehrlich. Können Sie reingehen, wir haben ihn in einem Stück gelassen, den können Sie jetzt wieder total rechtsstaatlich befragen. Also nicht vernehmen. Sie wollen ihn ja fürsorglich behandeln. Oder?”

Hat sich der BGH sowas vorgestellt, als er die Verwertung von Foltergeständnissen aktzeptierte?

Das Oberlandesgericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten unter anderem auch auf die Bekundungen eines Mitarbeiters der deutschen Botschaft in Islamabad gestützt. Dieser hatte den Angeklagten im Gewahrsam des ISI aufgesucht. Dabei war ihm vom Angeklagten sowohl von den Misshandlungen als auch von den Straftaten berichtet worden.

Der Bundesgerichtshof hat die Verwertung der Aussage des Botschaftsangehörigen über das ihm gegenüber abgegebene Geständnis des Angeklagten gebilligt. Dessen Anhörung war keine Vernehmung im Sinne von § 136a StPO, sondern diente der Fürsorge für im Ausland in Haft genommene deutsche Staatsangehörige. Das Gespräch war von der durch die Mitarbeiter des ISI in der Zeit davor ausgeübten Gewalt auch nicht mehr beeinflusst. Eine Fernwirkung der vom Angeklagten erlittenen Misshandlungen in der Form, alles, was er während seiner Inhaftierung durch den ISI auch Dritten gegenüber geäußert hat, mit einem Verwertungsverbot zu belegen, hat der Bundesgerichtshof nicht angenommen.

Das öffnet dann auch großartige Geschäftsideen. Folter-Outsourcing zum Beispiel. Eine nette Firma irgendwo in einem nicht ganz so demokratischen Staat – Weißrussland vielleicht, wegen der räumlichen Nähe – und Deutschland lässt da mal die U-Häftlinge befragen, die vorher dahingeschafft werden. Und schickt danach seine Botschaftsmitarbeiter zum “Fürsorgegespräch”, nimmt den Beschuldigten mit nach Deutschland und dann wird ihm der Prozess gemacht. Ich sehe da ja ein Milli-ion-en-Geschäft!


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