Am Montag, den 25.10.2010 fand in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund eine Veranstaltung von Amnesty International (im Text als AI abgekürzt) unter dem Titel “Täter Unbekannt” statt, an der ich aufgrund meines ja eh sehr ausgiebigen Interesses an der Thematik Polizei und Polizeigewalt teilgenommen habe. AI hatte Mitte des Jahres einen ca. 100-seitigen Bericht zur Polizeigewalt in Deutschland herausgegeben und dieser Bericht und seine Forderungen bildeten quasi das Rahmenprogramm der Veranstaltung statt.
I. Der Bericht
Ich möchte erst mal einleitend einige Worte zu dem Bericht verlieren. Mit mehr als 100 Seiten ist er sehr ausführlich und informativ, keineswegs aber zu überladen oder lang, wie ich im folgenden darstellen werde sogar zu kurz. Aufgeteilt ist er in 5 Teile, die Einleitung, danach die Beschäftigung mit Todesfällen in Bezug zur Polizei, Fälle von Misshandlungen und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung, danach ein Abschnitt über den Mangel an Verantwortlichkeit und zuletzt Schlussfolgerungen und Empfehlungen von AI. Der Bericht macht seine Argumentation und Beobachtungen an ausgewählten Einzelfällen fest, die AI tiefergehend recherchiert hat. Dabei bleibt es leider nur bei diesen Einzelfällen, strukturelle Phänomene und Statistikmaterial wird kaum erhoben, viel mehr wird die “Schwarze-Schafe-These”, die Polizei und Innenministerien vertreten unterstützt – also dass die einzelnen Vorfälle auf schwarze Schafe innerhalb der Polizei zurückzuführen sei, aber das rein menschlicher Natur sei, und deswegen keine strukturellen Probleme zu finden seien. AI reiht sich also in diese Reihe mit rein und verschläft m.E. damit einen Großteil der Problematik. Stringent dreht sich der Bericht dann auch nicht um die Analyse der Polizei als Ganzes und ihrer internen Vorgänge, sondern größtenteils um die kaum erfolgreiche Strafverfolgung und mangelnde Aufklärung dieser Einzelfälle. Hiermit wird zwar ein wichtiger Teilbereich in der Frage Polizeigewalt abgedeckt, aber halt keine umfassende Perspektive angeboten. Es wird kritisiert, dass die Staatsanwaltschaften nur unwillig ermitteln, die Polizeibeamten mauern, die Probleme durch die übergeordneten (Landes-)Ministerien kleingeredet werden, die Ermittlungen aufgrund diverser Faktoren nur unsauber geführt werden und z.T. nur unsauber geführt werden können. Das führt zu den Forderungen von AI, die fast durchgehend im Bereich “Aufarbeitung von Polizeigewalt” angesiedelt sind: identifizierende Kennzeichnung von Polizeibeamten, Audio- und Videoüberwachung in Gewahrsamsräumen, bessere Rechtsschutz und –wahrnehmunsmöglichlichkeiten durch Opfer von Polizeigewalt, unabhängige Ermittlungsinstanzen und –institutionen, spezialisierte Dezernate bei den Staatsanwaltschaften. Was AI zur direkten Prävention von Polizeigewalt fordert, ist vor allem: Menschenrechtsbildung und Schulung für spezielle Situationen (z.B. Gewahrsam). Diese Forderungen sind soweit zu unterstützten, als dass man nicht die Illusion haben darf, diese wären abschließend – hier fehlt z.B. ein gesamtgesellschaftlicher Blick, der die Tabuisierung durch viele Medien thematisiert oder die Phänomene der sogenannten “Cop Culture” und den Korpsgeist psychologisch aufarbeitet. Auch die allgemeine Frage nach Präventionsmöglichkeiten des Machtmissbrauchs muss gestellt werden. Zu guter Letzt muss nicht nur die Polizei entsprechenden Fortbildungszwang haben, sondern auch Staatsanwaltschaft und Richter, die in ihrem Berufsalltag leider sehr selten den nötigen Abstand zur Institution Polizei erkennen lassen.
II. Der Kongress
Ähnlich wie der Bericht ist auch die Haltung von AI auf dem Kongress zu bewerten. Gleich zu Beginn distanzierte sich Frau Lüke von Vorwürfen, die der Polizei strukturelle Probleme unterstellen würden – AI wolle nicht die Polizei in Deutschland herabwürdigen, wenn das so rüberkommt, so tue es ihnen Leid, das schien sie sagen zu wollen. Damit verliert die Kritik vieles an Biss und wird etwas schwunglos. Vielleicht lag das auch an den Teilnehmern, denn wenn man sich die Teilnehmerliste angeschaut hat, waren einerseits viele Referenten aus dem Polizeiumfeld, andererseits unter den Zuhörern viele Polizeibeamte und Dozenten von Polizeihochschulen da, desweiteren einige aus den Innenministerien und Parteien (interessanterweise wohl keiner von der CDU). Andererseits waren auch einige Anwälte aus dem Menschenrechtlichen Bereich oder aus dem Republikanischen Anwältinnen und Anwälte Verein anwesend, also Anwälte, die oft mit bürgerrechtlichen Fragen und mit Polizeigewalt in Berührung kommen, sei es in der Nebenklagevertretung oder in der Strafverteidigung. Was auch immer wieder auf diesem Kongress aufgefallen ist, ist die starke Fixierung auf Stuttgart 21 und die Vorkommnisse rund um den Polizeieinsatz während des Baubeginns im Park. Gebetsmühlenartig wurden diese Ereignisse rangezogen, kaum beachtend, dass es auf Demonstrationen aus nicht-bürgerlichen Spektren und auch Fußballspielen in aller Regelmäßigkeit zu Polizeigewalt kommt. Insgesamt haben Demonstrationen auf diesem Kongress nur eine geringe Rolle gespielt, wahrscheinlich wollte sich AI nicht an der schwierigen Abgrenzung, ab wann ein gewalttätiger Einsatz in welchen Formen und unter welchen Gesichtspunkten auf Demonstrationen zulässig ist, heranwagen.
Der für mich interessanteste Vortrag an diesem Tag kam von Nicholas Long, der Commissioner bei der IPCC, der independent police complaints commission, ist. Mr. Long hat ausgeführt, wie diese unabhängige Untersuchungsinstanz in Sachen Polizei in England und Wales funktioniert. Dabei ist er auf die Historie eingegangen, mit der interessanten Bewertung, dass ein großer Anlass, der in den Medien breit diskutiert wurde (im Falle Englands der Mord an Stephen Lawrence), ausschlaggebend für die Einrichtung dieser Kommission war, wichtigster Akteur überraschenderweise: die Daily Mail. Dann hat er die Struktur näher erläutert, u.a. darf z.B. kein Commissioner eine polizeiliche Vorgeschichte haben, es gibt für die Ermittlungen eine spezielle Hochschulausbildung, die Arbeitsweise ist in mehrere Stufen geteilt, in der die Kommission einen unterschiedlichen Grad der Beteiligung an den Ermittlungen vornimmt und somit mit recht wenigen Ermittlern eine größere Menge an Beschwerden und Fällen bearbeiten kann. Bei letzterem liegt der Unterschied zwischen investigation, wo die Ermittler selbst ermitteln und unterschiedliche Formen des managing, in der die Ermittler den Behörden vorstehen bzw. Anleitungen und Hilfestellungen geben und überwachen. Der Rückhalt der Institution ist in der Bevölkerung und auch in den Polizeiabschnitten über die Jahre gewachsen, Long beschreibt, dass inzwischen das Studium eines “resonable level of trust” erreicht sei. Auch die Mittel der Sanktionen der Kommissionen sind stark – die Urteilsfindung und die konkreten Sanktionen bleiben zwar und richtigerweise bei den üblichen Stellen (Gerichte, Dienstaufsichtsstellen). Aber z.B. kann die Kommission bei fehlender Zusammenarbeit ein öffentliches Tribunal beantragen, was für die betreffenden Polizeiabschnitte in der Regel sehr sehr unangenehm ist. Mit diesen effektiven Mitteln ausgestattet, bietet die IPCC eine interessante Perspektive in der Bekämpfung von Polizeigewalt. Ich habe mich mit Mr. Long noch in der Pause unterhalten und einige weitere Frage gestellt. So ist interessanterweise ein Namensschild bei den Briten schon seit dem 19. Jahrhundert üblich und inzwischen auch verpflichtend. Ihm ist kein Fall bekannt, in dem einem Polizeibeamten durch die Offenlegung der Identität Nachteile durch aufgebrachte Bürger o.ä. beigebracht worden sind. Auch hat er sich zur Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft geäußert – die Kommission muss ihre Ergebnisse nach ihren Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgeben, die leider immer noch nicht weitergehend ermittelt bzw. z.T. mit fadenscheinigen Begründungen die Verfahren einstellt. Auch sieht er die Gerichtsverfahren wenig erfolgsversprechend, da viele Fälle durch die Jury (die Briten haben ja ein Jury-Gerichtssystem) zugunsten der Polizeibeamten entschieden werden aufgrund des hohen Ansehens des Berufsstandes in der Öffentlichkeit.
Einen weiteren sehr interessanten Vortrag hat Herr Behrendes, Stabsleiter des Polizeipräsidiums Köln, gehalten. Er hat ausgeführt, wie nach dem Fall “Eigelstein” im Jahre 2002 er die Restrukturierung der Polizei vorangebracht hat und dabei vor allem in seiner Analyse des Falls und der Polizeiwache interessante Punkte hervorgehoben. So war in dem Fall Eigelstein kein eingeschworenes Team am Werk, sondern eine Zufallsgruppe mit Beamten von unterschiedlichen Polizeiwachen. Schwer vorstellbar m.E. nach also, dass hier sechs schwarze Schafe auf einmal aufeinandertreffen. Und Herr Berehndes bezog sich ausführlich auf eine Studie der Fernuniverstität Hagen von 2002, die POLIS-Studie (Polizei im Spiegel), die aufgezeigt hat, dass die Grenze zwischen Profession und Aggression sehr fließend ist. Im weiteren Vortrag ließ er durchscheinen, dass es bestimmte Phänomene auch aus seiner Sicht gibt: Korpsgeist, Chauvinismus, einen internen Wertekodex, der sich vom straf- und grundrechtlichen Wertekodex z.T. unterscheidet. Wichtig war für ihn in der Verbesserung der Situation, dass er einen Mittelweg zwischen Frühwarnung vor gewalttätigen Tendenzen und unerwünschten Ausprägungen einerseits und Denunziantentum andererseits findet. Wichtig war für ihn außerdem, dass eine Alternative zu Straf- und Disziplinarverfahren geschafft werden muss, damit die Polizeibeamten einen besseren Handlungsspielraum gegenüber ihren Kollegen haben, ohne sich selbst gleich strafbar zu machen oder komplett gegenüber den Ermittlern zu Mauern. Seine These dabei war: das Straf- und Disziplinarrecht fördert z.Z. die sogenannte “Mauer des Schweigens” in Polizeiwachen. Konkret plädierte er für eine Schlichtungsinstanz für minderschwerere Fälle. Prof. Behr (Hochschule der Polizei Hamburg) hat im Anschluss des Vortrages dann auch weitere konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht, z.B. dass die Ausbildungspraktika für angehende Polizisten nicht nur auf den Dienststellen abgeleistet werden sollen, sondern auch für einen Perspektivenwechsel in sozialen Einrichtungen. Insgesamt ist der Vortrag als interessanter interner Blickwinkel abseits der Polizeigewerkschaften zu bewerten – Herr Behrendes hat mehrmals direkt und indirekt sich auf strukturelle Probleme in den Polizeiwachen bekannt und geht damit in meinen Augen weiter als AI es tut.
Auch Prof. Feltes, der den Lehrstuhl für Kriminologie in Bochum hat, sieht das Strafrecht als ungeeignet für die Lösung von Konflikten. Ein Teilansatz erschien ihm hier die Straffreiheit für die Selbstanzeige – ähnlich entsprechender Regelungen des Steuerrechts. Ich denke, dass man mit diesem Ansatz nur soweit mitgehen darf, als dass er Straffreiheit für die Deckungs-Fälle bietet, in denen also Polizeibeamte nicht sofort Straftaten ihrer Kollegen angezeigt haben, sondern erst später sich dazu entschlossen haben. Das sollte genügen sein, um die Ängste vor der Strafverfolgung, die in einem “entweder ich sags gleich oder schweige für immer” enden, zu nehmen. Feltes plädiert auch dafür, den Täter-Opfer-Ausgleich konsequenter in solchen Fällen zu nutzen. Auf jeden Fall machen für ihn auch härtere Strafen keinen Sinn, weil die entsprechenden Regelungen ausreichen, durchaus aber Probleme bei der Umsetzung bestehen. Einen wichtigen Punkt sieht er auch in der gesellschaftlichen Erwartung an die Polizei: da würde nämlich die Grenzüberschreitung akzeptiert und z.T. erwartet, was einen entsprechenden Effekt auf das Selbstverständnis der Beamten hat. Für die Einrichtung einer unabhängigen Kommission sieht er auf jeden Fall nicht nur einen Auftrag zur Aufarbeitung, sondern auch zur Prävention und betont, dass selbstbewusst, demokratisch erzogene, fachlich hoch ausgebildete Polizisten insgesamt deutlich weniger Gewalttaten begehen.
Ich habe nicht chronologisch von den Vorträgen berichtet, darum seien nochmal die restlichen Vorträge kurz angeschnitten: der Vortrag des europäischen Antifolterkomitees (CPT) war geprägt von Kritik an der Zusammenarbeit der deutschen Behörden und der Nicht-Umsetzung ihrer Empfehlungen. Bei Nachfragen hat man aber auch deutlich gemerkt, dass Prof. Huseynov hier nur ein Teilbereich der Thematik abdecken konnte, da viele Sachen nicht dem Mandat des CPT unterlagen. Der Vortrag von General Kogler hat die österreichische Polizei als größte Menschenrechtsorganisations dargestellt, aber insgesamt wenig ergiebiges vorgebracht – er war stolz, dass seine zentralisierte Institution die “Rückführung” von Ausländern etwas humaner gestalten konnte und hat ansonsten vor allem durchblicken lassen, dass es hier um das Öffentlichkeitsbild der Polizei geht und nicht um tiefgreifendes strukturelle Veränderungen. Ähnlich zahnlos war die Vorstellung der zentralen Beschwerdestelle der Polizei Sachsen-Anhalt, die zwar etwas Unabhängigkeit von der Polizei hat (und dem Innenministerium zugeordnet ist), aber nur Beschwerden verwaltet und umverteilt. Das System zeigt, dass ein Bedarf an einer zentralen, gut ausgebauten Institution da ist – aber mehr kann man als kritischer Beobachter auch nicht daraus ziehen. Beide Vorträge zeigten ganz gut, dass das Engagement von staatlicher Seite aus viel zu kurz greift und vor allem dem eigenen Image und der Verwaltungsumverteilung bestimmter Sachen dient, an den eigentlichen Problemen aber nur oberflächlich vorbeischrammt. Als letztes sei hier der Vortrag von Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft erwähnt, der die Runde (und auch seine eigenen Kollegen) erheiterte, aber nicht viel konstruktives beitragen konnte. So war seine Erklärung für Statistiken, dass Polizeibeamte im Vergleich zum Rest der Bevölkerung nach Anzeigenerstattung eine bedeutend geringere Rate der Anklageerhebung hätten: “Ganz einfach: Polizeibeamte werden halt weniger straffällig.” Ansonsten hat er sich gegen fast alle Forderungen von AI ausgesprochen, mit den gleichen Argumenten, die die DPolG und die GdP seit Jahren runterbeten (“Warum? Weil sie richtig sind”). Problematisch ist an Wendt und den Gewerkschaften vor allem, dass sie mit ihrer starken Lobbyarbeit fast sämtliche Forderungen aus dem bürgerrechtlichen Bereich torpedieren und zu Fall bringen.
III. Die Podiumsdiskussion
Am Abend des Kongresses wurde noch zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion geladen, die leider nicht viel Neues brachte. So wurde von Seiten AI nochmal betont, dass AI kein strukturelles Problem mit Polizeigewalt in Deutschland sieht, sondern nur bei der Aufklärung. Die Innenministerkonferenz hätte wichtigere Themen zu besprechen, aber irgendwann wird man sich auch mal dieses Themas annehmen hat Herr Hövelmann (Innenminister Sachsen-Anhalt) ausgeführt. Herr Long hat mit deutlicher Belustigung die Ausführungen von Herr Witthaut von der GdP gelauscht, um dann die altbackenen Argumente der GdP am englischen Beispiel zu widerlegen – was Witthaut mit einem verzweifelten “Das ist hier halt nicht England!” quittierte. Es kam bei Hövelmann die Position auf, dass der Korpsgeist nicht abgeschafft werden kann, sondern nur ein entsprechendes Klima geschaffen, das Aussagen ermöglichen soll. Aber man brauche ja auch den engen Zusammenhalt der Polizei, weil sie anders nicht funktionieren könne (auch eine These, die während des Kongresses geäußert wurde). Irritiert hat mich die Aussage von der Vertreterin von AI: sie hätte in den behandelten Fällen kein Rassismus festgestellt. Das widerspricht ganz klar dem eingangs behandelten Bericht (S. 58f.)! Die Fragen aus dem Publikum wurden eher für Stellungnahmen genutzt, außerdem war es leider der Spielplatz für einige verschwörungstheoretische Gruppierungen, was ich hier nicht weiter kommentieren will.
AI hat die Podiumsdiskussion auch gestreamt und sie steht als Aufzeichnung bereit. Später wird es wohl noch HD-Material geben.
IV. Fazit
Ich mag mich nach einem doch sehr langen und ausführlichen Artikel kurz fassen: Amnesty wird auf der Tagung in ihren Erkenntnissen z.T. von der Polizei überholt und auch von anderen Referenten, die durchaus strukturelle Probleme feststellen. Hier hätte die hohe Dichte an Vertretern von Polizei und Ministerien genutzt werden können, um an den eigenen Forderungen mit Nachdruck festzuhalten, auf den eigenen, nicht unwichtigen, Status als internationale Menschenrechtsorganisation zu verweisen und eine klare Positionierung und evt. Umsetzungsangebote bei den Entscheidungsträgern zu drängen. Gutes Material haben dafür Nicholas Long und Udo Berehndes geliefert, aber auch in Teilen Professor Feltes, den ich aber nur z.T. in seinen Forderungen nachvollziehen kann. Was nur zu hoffen bleibt, ist dass die Anwesenden viele Anregungen aus diesen von mir näher behandelten Vorträgen mitnehmen. AI sehe ich in der Aufgabe, sich in seiner Arbeit mehr zu radikalisieren – im eigentlichen Wortsinn, also: mehr an der Wurzel zu arbeiten und ein Konzept für eine Polizei vorzulegen, die menschenrechtlichen Anforderungen auch strukturell genügt. Nicht nur vom Gesetz her, sondern auch von der gesellschaftlichen Realität.
V. Reaktionen
Einen langen Bericht mit Fotos und Tagesschau und Videomaterial hat AI auf ihrem Themenblog veröffentlicht. Im Blog übrigens wird eine Aussage veröffentlicht, die doch ein strukturelles Problem von Seiten AIs sieht – allerdings erneut nur bezogen auf die Aufklärung. Ansonsten bemerkt man hier den Schmusekurs, den AI gegenüber den Referenten und die durch sie vertretenden Institutionen fährt.
12/11/2010 at 17:05 Permalink
Ein Interessanter Rückblick, vielen Dank! Wie bei Twitter angekündigt möchten wir gerne einige Anmerkungen zu den Kritikpunkten anbringen, um so die Positionen von Amnesty zu verdeutlichen.
„Amnesty vernachlässigt strukturelle Probleme“
Strukturelle Probleme innerhalb der Polizei in Deutschland, die zu Misshandlungen führen oder diese begünstigen, hat Amnesty International tatsächlich nicht festgestellt. Die große Mehrheit der Polizistinnen und Polizisten leistet nach Überzeugung von Amnesty International gute Arbeit. Dies anzuerkennen ist wichtig, um in glaubwürdiger Weise auf die identifizierten Problempunkte aufmerksam zu machen. Es heißt jedoch keineswegs im Umkehrschluss, dass es sich bei Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt „nur“ um „Einzelfälle“ handelt. Aussagen über das tatsächliche Ausmaß des Problems trifft der Amnesty-Bericht nicht – und kann er mangels verlässlicher Datengrundlage auch (leider) nicht treffen. Hier ist die Polizei und Politik gefordert, eine aussagekräftige Dokumentation und Zahlenerhebung zum Problem rechtswidriger Polizeigewalt endlich sicherzustellen! Strukturelle Probleme sehen wir aber an anderer Stelle – wie auch von Hans Jagnow erwähnt – übrigens durchaus: Bei der Aufklärung von Fällen mutmaßlicher rechtswidriger Polizeigewalt (Identifizierbarkeit und Unabhängigkeit der Ermittlungsinstanzen).
„Amnesty fehlt der gesamtgesellschaftliche Blick, sollte grundsätzlicher / politischer werden“
Als Menschenrechtsorganisation arbeitet Amnesty International auf der Grundlage der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und internationaler Menschenrechtsschutzinstrumente wie der UN-Konvention gegen Folter oder der Europäischen Menschenrechtskonvention. Basis unserer Arbeit sind daher stets die Anforderungen, die diese internationalen Verträge zum Schutz der Menschenrechte an Staaten stellen. Dies ist zum Beispiel die Durchführung einer unverzüglichen, umfassenden, unabhängigen und unparteiischen Ermittlung bei Verdacht der Folter oder Misshandlung.
Da wir festgestellt haben, dass die Ermittlungen in Deutschland (und am wichtigsten sind hier nun mal die strafrechtlichen Ermittlungen) diesen Anforderungen oft nicht genügen, bildet dies einen Hauptkritikpunkt. Eine über die menschenrechtlichen Anforderungen hinausgehende „politische Agenda“ verfolgt Amnesty International nicht und darf sie als von Ideologien und politischen Parteien unabhängige Organisation auch nicht verfolgen. Und für die Aufarbeitung etwa psychologischer Hintergründe von rechtswidriger Polizeigewalt fehlen der Organisation auch schlicht Mittel und Möglichkeiten – hier ist vor allem die Polizei selbst, mit Unterstützung der Wissenschaft gefragt.
„Widersprüchliche Positionen zur „Feststellung“ von Rassismus“
Es ist richtig, dass nach Ansicht von Amnesty International Rassismus in einigen Fällen eine Rolle gespielt haben könnte – und dies wird im Bericht auch thematisiert. Allerdings wurde das Thema Rassismus darin nicht näher untersucht und insoweit auch kein Rassismus „festgestellt“. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema hätte sehr viel umfassendere Recherchen notwendig gemacht, was aufgrund begrenzter Ressourcen leider nicht möglich war. Rassismus war aber z.B. Thema im Amnesty-Bericht „Opfer oder Verdächtige“ zur Situation in Österreich, dort hat Amnesty International (wie Generalsekretärin Monika Lüke bei der Podiumsdiskussion auch sagte) strukturellen Rassismus bei der Polizei festgestellt.
„Prävention: Fortbildung von Staatsanwaltschaft und Gerichten wird vernachlässigt“
Eine Stärkung der Menschenrechtsbildung fordert Amnesty International in der Tat nur für die Ausbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten, da dies unserer Ansicht nach zur Prävention von Misshandlungen beitragen kann. Was Staatsanwaltschaft und Gerichte betrifft, so geht es hier um die unverzügliche, umfassende, unabhängige und unparteiische Aufklärung von Fällen mutmaßlicher rechtswidriger Polizeigewalt. Um die Unparteilichkeit der Staatsanwaltschaft zu garantieren, fordern wir wie im Bericht beschrieben Sonderstaatsanwaltschaften. Eine fehlende Unparteilichkeit der Gerichte haben wir bei unserer Recherche nicht festgestellt – das Problem ist eher, dass viele Fälle gar nicht erst zu den Gerichten vordringen.
„Amnesty ignoriert Vorfälle bei „nichtbürgerlichen“ Demonstrationen und bei Fußballspielen“
Dies ist so nicht zutreffend. Sowohl im Bericht als auch im Rahmen der Kampagne haben wir immer wieder auf Vorfälle mutmaßlich rechtwidriger Polizeigewalt gegenüber Fußballfans wie Teilnehmern von Demonstrationen „aller Art“ hingewiesen. Im Bericht sind beispielsweise Vorfälle bei den G8-Demonstrationen in Heiligendamm und bei einer Demonstration zum 1. Mai in Berlin (Fall Almuth Wenta) dokumentiert. Der Amnesty-Fachkommission liegen auch weitere Berichte und Meldungen aus diesen Bereichen vor. Mit Fußball-Fans ist Amnesty International bei einigen Veranstaltungen in direktem Dialog getreten, über den wir auch im Blog berichten (http://www.amnestypolizei.de/aktuell/taxonomy/term/46). Was jedoch klar gesagt werden muss: Die Aufgabe von Amnesty International ist es, auf strukturelle Probleme hinzuweisen, nicht aber, Demonstrationen kontinuierlich zu beobachten.
Diana Engel, Mitglied der Fachkommission Polizeirecherche von Amnesty International in Deutschland