JuraForum 2010 – #3 – Die Tagung

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Leider hat das mit dem LiveBlogging nicht so recht geklappt, auch wenn ich durch eduroam mich mit meinem FU-Profil ins WLAN einloggen konnte (was mich überrascht hat und gefreut hat, zumindest IT-technisch ist es super, dass die Unis nicht alle ihr eigenes Ding machen). Auf jeden Fall war ich den Tag über gut beschäftigt, nach der von mir ja schon kritisierten Einführung war die Tagung allemal zumindest in meinem Arbeitskreis recht gut.

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Dankenswerterweise ohne langatmige Einführung kam nach einer kurzen Benennung des Themas auch gleich der Chef des BKA Zierke zu Wort. Er gab eine allgemeine Einführung in die Problematiken der Wirtschaftskriminalität, wertete die mitgebrachten Statistiken und stellte einige zentrale Thesen der Verfolgungsbehörden vor. Wichtig war dabei vor allem, dass in diesem Bereich das Strafrecht an “seine funktionalen und territorialen Grenzen” stoßen würde. Diese Grenzen seien zum einen durch die immer noch unzureichende internationale Zusammenarbeit gezogen, andererseits mit den unzureichenden methodischen Möglichkeiten, der z.T. organisierten Kriminalität etwas entgegenzusetzen. Dabei sah er zwei Hauptprobleme: die Anonymisierung und Verschlüsselung, die auf Täterseite genutzt wird. Der Ausweg bestehe in einem dem Bundesverfassungsgerichtsurteil angepassten Gesetz, dass die Vorratsdatenspeicherung (VDS) zulässt. Außerdem sieht er den Weg der Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung), in der wohl softwaremäßig Zugriff auf das Telekommunikationsmedium genommen wird (also z.B. den PC), um sich noch vor Programme wie crypted SIP zu schalten und so deren Verschlüsselung zu umgehen. Was er explizit ablehnte, war eine verpflichtende “Hintertür” für Verschlüsselungsanbieter. Sein Vortrag hat erwartungsgemäß zu Diskussionen geführt, wobei viele Studenten leider nicht gegen den geübten Redner und Argumentationsführer Ziercke ankamen. Ich selbst habe die Auffassung vertreten, dass mit der VDS die Ermittlungsbehörden gerade die organisierte Kriminalität in technisch komplexere Bereiche verdrängen würde, die mit der Anonymisierung zu tun haben und habe ihm das Beispiel der Verschleierung von IPs durch (evt. mehrere) Proxys vorgehalten. So richtig hat er das nicht verstanden, denn seine Antwort drehte sich um die schlimmen dynamischen IP-Adressen, die aber einen Zeitstempel hätten. Aha. Und das Argument, dass die Hochrüstung nur Interessen nutzen würde, die gar nicht den Bereich der schweren Kriminalität im Auge haben, sondern z.B. den kleinen Filesharer, entgegnete er mit: “Dann können Sie die Strafverfolgung ja gleich abschaffen.” Soweit hatte ich noch gar nicht gedacht, aber es erschien mir danach gar nicht so übel ;-)

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Herr Zierke musste dann auch schnell los und der nächste Vortragende, Herr Bußee, der als Referent bei der Bundesanwaltschaft arbeitet, erklärte die Komplexität von Wirtschaftsstrafverfahren und die Schwierigkeiten, die sich einem entgegenstellen. Er bezog sich dabei auf den Fall der WestLB und hatte einen recht guten Vortragsstil, auch wenn mir in meiner politischen Eigenheit irgendwie missfiel, dass er Marx verwurstete (aber sei’s drum) und sich selbst als “Schreibtischtäter” bezeichnete (was rechtshistorisch furchtbar unsensibel ist). Ich habe aus seinem Vortrag mitgenommen, dass sehr viele Verfahren wohl nach § 153a StPO eingestellt werden, wobei die Auflagenzahlungen recht hoch sein sollen. Das finde ich recht interessant, und bestätigt meine Meinung darüber, dass es hier eine Schicht- (oder klassischerweise: Klassen-) Justiz gibt – denn der z.T. angerichtete gesellschaftliche Schaden ist enorm und ich habe den Eindruck, dass zwischen (den meist unterschichtsangehörenden) “Normal”-Straftätern und den White-Collar-Straftätern eine Unterscheidung getroffen wird, die viel mit Gesellschaftsschicht-Solidarität zu tun hat. Psychologisch würde das wohl unter “In-Group”-Effekt laufen, seinesgleichen will man nur ungern verurteilen. Bei den Leuten kommt an: Wenn man Geld hat, kann man sich aus einem Prozess herauskaufen. Herr Bußee ging dann noch kurz auf die Problematiken des Untreuetatbestandes ein, ein Thema, was in diesem Themenkreis immer wieder kommen sollte – so richtig konnte keiner der Juristen etwas mit anfangen, man wartet auf klare Entscheidungen des BGH und favorisierte immer wieder rein zivilrechtliche Lösungen.

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Die nächste Referentin war Frau RAin Michalke, ehemalige langjährige Vorsitzende des Deutsche Strafverteidiger e.V., die mit einigen "Legenden”, wie sie es bezeichnete, aufräumen wollte und eigene Thesen aufstellte. Für mich herausstechend: die Bitte, sich von dem Gedanken zu verabschieden, dass Strafrecht aktiv wirtschaftlich lenkend eingreifen könnte. Sie sah das als vollkommen ungeeignetes Instrument an. Am Wirtschaftsstrafrecht allgemein kritisierte sie vor allem die unbestimmten Tatbestände (was ich als Verweis auf das Bestimmtheitsgebot gewertet habe). Sie fasste zusammen, dass die Justiz sich mit dem Thema eine sehr schwierige Materie vorgenommen hat (wo ich sage: vornehmen muss! – man kann es ja nicht einfach wegfallen lassen, nur weil es einem zu komplex ist), wo für mich die Kritik mitschwang: noch ist die Justiz nicht bereit, es fehlt an der Fähigkeit, die Komplexität zu durchdringen.

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Es folgte eine kurze Vorstellung von Transperancy International durch Herr von Blomberg, der sich intensiver mit der Korruption beschäftigte. Kernaussage seines Vortrages war, dass die Straftaten eine geringe Aufklärungsquote, aber einen hohen Tatanreiz hätten und deswegen der Korruption aktuell schwer beizukommen sei. Ihm sei wichtig, dass vor allem Prävention betrieben würde, und zwar mit entsprechenden Maßnahmenbündeln, die vor allem eine “Null-Toleranz-Politik” durchsetzen soll. Wichtiger Aspekt für ihn waren sogenannte Compilance-Stellen in Unternehmen usw. um regelgerechtes Verhalten intern zu definieren und systematische Konzepte zur Umsetzung dieses regelgerechten Verhaltens zu entwerfen.

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Darauf sprach Herr StA Hartmann aus Köln, der im Bereich Computer-Kriminalität tätig ist. Computer-Kriminalität ist für ihn Teil der Wirtschaftskriminalität, weil die Wirtschaft meistens das Opfer in diesen Fällen ist. Er lieferte im Gegensatz zu Herr Ziercke eine erfrischend liberale Haltung zum Thema VDS und sah das Missbrauchspotential als zu hoch an. Er berichtete aus der Arbeit der Staatsanwaltschaft und wie sich die Strukturen der “Computer-Kriminalität” verändert hätten. Wenn man also das Bild des “pickelgesichtigen Hackers” als Entsprechung für die großen Fälle der 80er und 90er Jahre im Kopf hätte, dann wäre das nicht mehr zutreffend: heutzutage läuft fast alles arbeitsteilig ab, die Hacker und eine entsprechen Tatmotivation (Lücken aufzudecken, Fame zu bekommen) seien ein verschwindend geringer Anteil in der geldfixierten Tätermasse. Durch die Arbeitsteilung seien auch die Einstiegshürden niedrig, da kein technisch-spezialisierter Sachverstand bei allen Tätern vorhanden sein müsse – quasi: aus einer “guten Idee” kann man etwas machen, man muss nur einen willigen Programmierer dafür finden.

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Als letztes in unserem Themenkreis sprach Frau RiLG Koppenhöfer, die einige Episoden und Erfahrungen aus dem Gerichtsalltag vorstellte. Viele ihr zugeordnete Straftaten hätte sie als Wirtschaftsstrafkammer nie gehabt, auch wäre z.B. nur ein Korruptionsverfahren dabei gewesen, dafür würden andere herausstechen durch ihre besondere Häufigkeit. Man müsse sich als Richterin in diese Fälle individuell einarbeiten und sich fallspezifisch vorhandenes Fachwissen aneignen. Auch zur technischen Ausstattung kam sie: “Uns wurde lange Vorgeworfen, dass die Gerichte weit unter dem technischen Niveau der deutschen Kinderzimmer agieren würden – ich kann ihnen nun mitteilen: wir haben den Kinderzimmerstand erreicht!” – Na wenn das nicht Grund zur Hoffnung gibt.

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Damit war die Tagung des Themenkreises auch am Schluss. Während der gesamten Veranstaltung herrschte einen nette, fast schon etwas gelähmte Diskussionskultur, ohne großartige Wortgefechte. Das liegt auch sicher daran, dass man eine Menge mehr oder minder respekteinflößende Juristengruppe vor einen Haufen Studenten gesetzt hat. Ich hätte mir insgesamt gewünscht, dass es auch in der Tagung mehr studentischen Austausch, Konzeptentwicklung, Anregung gegeben hätte. Mein Gefühl ging eher in die Richtung, dass es viele Anwesende als mehrere Vorlesungen aneinandergereiht gesehen haben. So lief im Übrigen auch die große Auswertung in der Aula des gesamten JuraForums. Leider wurde den ermüdeten Studenten nicht viel mehr geboten als eine Aufzählung der Vorträge und Zusammenfassungen der Themenkreise. Auch hier wäre Raum für die Nacharbeit. Schön war das Gewinnspiel, gerade weil auch viele Erstis anwesend waren und die sich über die Literaturverlosung gefreut haben, konnte man sich doch den einen oder anderen Gesetzes- oder Lehrbuchkauf sparen.

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Es ging dann zum Abendprogramm über, wo leider die bisher sehr gute Tagungsorganisation Schwächen zeigte. Der Sektempfang war heillos überfüllt, das folgende Buffet war einem Ansturm in der Form nicht gewachsen und es dauerte wohl eine halbe Ewigkeit, bis man sich ein Stückchen erobern konnte. Auch hier sollte man nacharbeiten, sich eventuell ein Mehrebenen-Konzept überlegen. Ansonsten war der Abend sehr schön und lustig, nach dem doch recht kräftezehrenden Tag (ich bin ja schon um 4 Uhr in Berlin losgefahren) hatte ich Gelegenheit, ein paar Studenten aus Münster kennenzulernen, die mich auch gleich aufnahmen und mich zu einem gemütlichen Abend in die doch sehr beschauliche Altstadt mitnahmen. Als Friedrichshainer war das für mich natürlich erstaunlich, wie sich das Studentenleben in anderen Städten ausgestaltet – ohne großartige Clubs, sondern nur mit westfälischer Kneipenkultur. Mal ein etwas anderer Abend für mich, aber durchaus unterhaltsam.

An der Stelle möchte ich nochmal den Organisatoren des JuraForums 2010 danken, insbesondere Herr Roos, die mir die Teilnahme an dieser Tagung erst ermöglicht haben und mir jederzeit als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung standen. Ihr habt einen echt tollen Job gemacht!


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