Nur ein schwacher Trost

Die Jungle World dokumentiert einen weiteren Fall von Polizeigewalt in Berlin und die sich darum spinnenden Verfahren.

Die Anklage war eindeutig: Am 17. April, nach dem Gastspiel des FC St. Pauli bei Union Berlin, soll Anne H. nahe dem Gästeeingang des Stadions an der Alten Försterei einen Polizisten der Berliner Bereitschaftspolizei angegriffen und verletzt haben. Im Prozess gegen sie zeichneten Zeugenaussagen und ein vorgelegtes Handyvideo jedoch ein deutlich anderes Bild der Geschehnisse und legen den Schluss nahe, die Angeklagte sei vielmehr Opfer brutaler Polizeigewalt geworden.

Dass die Angeklagte größtenteils freigesprochen wurde, ist nur ein schwacher Trost. Das ist nicht die Regel und die öffentliche Wahrnehmung dafür ändert sich nur langsam, auch wenn inzwischen starke Zugpferde wie Amnesty International in die Bewegung gegen Polizeigewalt einsteigen. Es gibt genug Fälle, in denen die Angeklagten nicht so gimpflich davonkommen, genug Fälle, in denen abgesprochene Aussagen zwischen Polizisten Unschuldige diskreditieren, genug Fälle, in denen Polizeigewalt nicht ans Licht, zur Anzeige, geschweige denn zur Verurteilung kommt. Was im vorliegenden Fall passiert, bleibt zu beobachten.

Der Verlauf des jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit anstehenden Prozesses gegen Marcus P. darf mit Spannung erwartet werden. Sollte der Fall wider Erwarten nicht neu aufgerollt werden, wäre das ein Skandal, der die Staatsanwaltschaft in einige Erklärungsnöte bringen dürfte. Immerhin hat selbst der zuständige Richter im Prozess gegen Anne H. in seiner Urteilsbegründung das Verhalten des Polizeibeamten als »aggressiv« bezeichnet und davon gesprochen, dass das, was Anne H. zugestoßen ist, möglicherweise sogar als Misshandlung zu werten sei. Es ist auch nicht ganz ohne Komik, dass Marcus P. in der Zwischenzeit – und das trotz der gegen ihn erhobenen Vorwürfe – sogar zum Kommissar befördert wurde. Ob ihm das beim nun fälligen Rückspiel hilft, ist fraglich.

Soviel auch zu der Klage der Polizeigewerkschaften, mit einer Kennzeichnung käme eine Klagewelle und damit würden Beförderungen im Polizeidienst blockiert, weil man das ja nicht machen könnte.


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