Über den Polizeiticker bin ich zu einem interessanten Lagebericht des LKAs [pdf] zur Kriminalität durch “arabische Großfamilien”. Die Polizei möchte sich wohl in der Diskussion um die Berliner Kriminalität und z.B. durch Richterin Heisig aufgeworfene Fragen nach dem Umgang damit positionieren. Interessant dabei exemplarisch der Absatz über die Organisierte Kriminalität.
Im Jahr 2009 wurden in Berlin 81 OK-Komplexe bearbeitet. Diese richteten sich gegen insgesamt 1.196 Tatverdächtige aus 58 Staaten. Unter den Top 10 der hierzu gehörigen Staatsangehörigkeiten befanden sich keine Personen aus Staaten der Arabischen Liga. Auf Platz 1 liegen Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Ansonsten verkürzt der 14-seitige Bericht an vielen Stellen, zum Beispiel lese ich nirgendwo in den Stellen, in denen es um die libanesische Staatsangehörigkeit den Bezug zu palästinensischen Flüchtlingen, die in diesem Rahmen meiner Erfahrung nach kommen müssen! Was andererseits recht gut kommt, sind die Klarstellungen der Polizei:
In den Medien wird immer wieder formuliert, dass sich die polizeilichen Ermittlungen gegen arabische Großfamilien richten. Diese Aussage ist insofern falsch, als Gegenstand der Ermittlungsarbeit der Polizei nicht Familien oder sogenannte „Clans“ sind, sondern stets Einzelpersonen, die Straftaten begangen haben. Welcher Ethnie oder welcher Familie sie angehören, spielt bei den Ermittlungen – abgesehen von eventuellen einsatztaktischen Elementen – keine Rolle, zumal sich bei seriöser Betrachtung keine erkennbare Korrelation zwischen der Familienzugehörigkeit und dem Begehen von Straftaten herstellen lässt. Die Institution „Familie“ an sich stellt keine kriminelle Vereinigung dar, die zum Zwecke der Begehung von Straftaten gegründet wird. Die Geburt in eine Familie hinein ist Zufall und kein selbständiger Entschluss. Selbst die Abwendung von der eigenen Familie ist erst zu einem Zeitpunkt möglich, da die entsprechenden Sozialisierungsphasen bereits durchlebt wurden. Im Hinblick auf polizeiliche Ermittlungen sind jedoch gerade innerhalb arabischer Großfamilien Faktoren vorhanden, die die sonst üblichen (gesellschaftlichen Normen entsprechenden) Abläufe eines Strafverfahrens verändern können. Dazu zählen die bereits erwähnte innere Abschottung von Familien sowie andere ethisch-moralische Lebensvorstellungen. Hinzu kommt, dass gerade der enge Familienzusammenhalt als Drohpotenzial für Zeugen, aber auch für Konkurrenten im kriminellen Milieu genutzt werden kann. Zur Einschätzung der Dimension und zur Abgrenzung von einigen Äußerungen in der Öffentlichkeit in jüngster Vergangenheit muss an dieser Stelle aber auch klargestellt werden, dass nicht jede Drohung mit dem großen Bruder auf dem Schulhof den Rückschluss auf eine andere ethisch-moralische Lebenseinstellung zulässt.
Die Grundtenor des Berichts ist: Bleibt mal auf dem Boden, wir tun einiges, aber wir sehen das nicht als das schlimmste aller Probleme an. – Es werden viele Grenzen beschrieben, an die die Polizei sich halten soll und wo bestimmte strafrechtliche Grundgedanken durchdringen (z.B. die Ablehnung der Sippenhaft), die wohl die Öffentlichkeit zur Mäßigung ihrer Anforderungen an die Strafverfolgungsbehörden bringen soll. Das ist angesichts der aufgeheizten Debatte eine recht liberale Positionierung und dokumentiert recht gut einen Prozess in der Berliner Polizei, mit dem auch die Entscheidung der Polizeiführung zur Kennzeichnungspflicht in Verbindung steht: fortschrittliche Denkstrukturen statt reine Imagepflege. Das sollte nicht unbemerkt bleiben und muss auch mal honoriert werden.
09/03/2011 at 15:06 Permalink
Komisch, ich hab dieses Dokument gelesen und das Gegenteil gefunden. Interessanterweise wurde das PDF entfernt, gut dass ich es auf der Festplatte habe.
Folgendes ist der Fall: Erwähnte Großfamilien sind deutlich in die Anzahl der Straftaten eingeflossen.
Zitat:
Eine generelle Darstellung des Migrationshintergrunds bei Tatverdächtigen ist weder politisch noch gesellschaftlich gewollt. Bei der Polizei werden diese Daten nur bei Jugendlichen und Heranwachsenden (und hier ebenfalls nur eingeschränkt) erhoben, so dass ihre Aussagekraft begrenzt ist. Folglich ist auch ein genereller Vergleich der Kriminalitätsbelastung deutscher und ausländischer Tatverdächtiger nur bedingt möglich.
Die Anzahl der Tatverdächtigen aus Staaten der Arabischen Liga hat sich
seit 2003 tendenziell verringert (Hinweis: Deutsche mit entsprechendem Migrationshintergrund werden als deutsche Tatverdächtige erfasst).
Die Kriminalitätsbelastung der libanesischen TV ist innerhalb der Arabischen
Liga besonders auffällig (bei Jugendlichen 4,1mal und bei Heranwachsenden
5,3mal so hoch wie bei deutschen TV).
Usw.usf.