Bei den Prozessen gegen die Betreiber von linken Buchläden wurde das Verfahren gegen den Betreiber vom OH21 eingestellt. Wer nicht weiß, was los war:
Nach mehreren Durchsuchungen im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Geschäftsführer des Buchladens “Oh 21″ in der Kreuzberger Oranienstraße erhoben. Ihm wurde vorgeworfen, durch das Auslegen von Zeitschriften wie der Interim “Beihilfe zur Anleitung von Straftaten” geleistet und zudem gegen das Waffengesetz verstoßen zu ahnen. Ähnliche Ermittlungen gibt es auch gegen die Buchläden “Schwarze Risse” und “M99″.
Problematisch an den Prozessen war vor allem, dass man den Buchhändlern eine umfangreiche Prüfungspflicht unterstellen wollte, weil sie ja als Multiplikatoren in der “linken Szene” um die (an Einzelausgaben festgestellte) Strafbarkeit gewusst hätten. Damit sollte wohl ein entsprechender Repressionsdruck aufgebaut werden, der sich allgemein gegen linke Strukturen wendete.
Schon am ersten Prozesstag hat sich aber ein Ermittler nur sehr schwach zu dem Konstrukt “linke Szene” bzw. seiner Abgrenzung äußern können, sodass das eh schon rechtlich problematische Kartenhaus ohne Faktenbasis nun augenscheinlich zusammenbrach. Zu hoffen bleibt, und das wird ja auch im taz-Artikel gesagt, dass man damit nun die Kriminalisierungsversuche einstellt und die Prozesse platzen lässt.
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