Ein sehr interessanter Artikel zur Situation in Lybien ist auf lto.de zu lesen.
Dies ändert aber nichts an dem bestehenden Mandat des ICC: Alles, was in Libyen geschieht, aus dem Blickwinkel des Völkerstrafrechts zu untersuchen. Damit stehen nicht mehr nur Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Frage, sondern auch Kriegsverbrechen nach Art. 8 ICC-Statut, und zwar unabhängig davon welche Partei des Konfliktes diese begangen hat. Potentiell sind damit auch Verfahren gegen alliierte Truppen denkbar, wenn es etwa zu Bombardierungen mit unverhältnismäßigen Kollateralschäden kommt (Art. 8 Abs. 2 (b) (iv) ICC-Statut). Ebenso sind Verfahren denkbar gegen Aufständische, sollten diese unter dem Schutz der Flugverbotszone ihrerseits offensiv vorgehen und dabei etwa Rache durch Angriffe auf zivile Anhänger Gaddafis Kriegsverbrechen nehmen (Art. 8 Abs. 2 (b) (i) ICC-Statut).
Ich bin gespannt, was dahingehend vielleicht auch passiert. So richtig glatt läuft es in den Regionen nicht, es ist ja auch Krieg. Kollateralschäden durch die US-Streitkräfte haben sich schon angesammelt.
Aber bevor ich mir Illusionen über internationale Gerechtigkeit und die Aufarbeitung von Kriegsgeschehnissen mache, schaue ich mir lieber noch einmal “Sturm” an. Da wird nämlich thematisiert, wie das so auf internationaler Ebene läuft.
No Comments on "Kriegsaufsicht des International Criminal Court"