NS-Opfer vor dem EGMR

Ein polnisches Opfer der Gewalt von NS-Polizei und Wehrmacht bekommt kein Geld vom deutschen Staat.

Dennoch waren Gesicht, Oberkörper und Arme so großflächig verbrannt, dass Natoniewski für immer entstellt blieb. 250.000 Euro verlangt der alte Mann als Wiedergutmachung von Deutschland – Geld, das er versehrten Kindern zukommen lassen will. Doch die Bundesregierung lehnt dies ab, aus Furcht vor milliardenschweren Entschädigungsforderungen in ähnlich gelagerten Fällen. Deren Zahl beläuft sich allein in Polen auf etwa 30.000.

[ironie] Jeah. Auf was für die Ideen noch kommen, dann wollen ja alle am Ende noch was haben. Irgendwann muss doch auch mal Schluss sein! [/ironie] Von Verantwortungsbewusstsein ist bei der deutschen Regierung ja selten irgendwas zu spüren und so muss der Mensch bis vor das EGMR ziehen. Das BVerfG hat in einem ähnlichen Fall nämlich schon mal ablehnend entschieden. Und das ließt sich am Ende ziemlich eklig:

Des Weiteren hat sich die Bundesrepublik Deutschland durch Reparationsleistungen im allgemeinen und Entschädigungszahlungen auf der Grundlage bilateraler Abkommen im Besonderen ihrer völkerrechtlichen Verantwortung gestellt. Bei aller prinzipiellen Unzulänglichkeit der Wiedergutmachung menschlichen Leids durch finanzielle Mittel ist dadurch – und mittels der internationalen und europäischen Zusammenarbeit – versucht worden, einen Zustand näher am Völkerrecht herzustellen (vgl. BVerfGE 112, 1 <24 ff.>). Dieser Zusammenhang kommt auch durch den Abschluss des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) zum Ausdruck, den Deutschland in dem Verständnis einer endgültigen Erledigung der Reparationsfrage abgeschlossen hat (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage, BTDrucks 15/414, S. 16).

Ist ja schön, dass Deutschland die Reperationsfrage endgültig erledigt haben will. Das interessiert aber die Opfer nicht, für die Grausamkeiten des Holocaust, des zweiten Weltkrieges und den weiteren Taten des NS-Regimes gibt es keine “endgültige Erledigung”.


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