Die Antifaschistische Linke Berlin (ALB) hat ihre Analyse zu den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar 2011 veröffentlicht. Dabei sind viele wichtige und richtige Dinge genannt, aber auch viele Sachen, die ich persönlich anders sehe – aber das soll aber gar nicht das Thema sein. Interessant ist für mich vielmehr folgender Absatz:
Dem Staat und den Bullen, die mit Kadavergehorsam dessen Anweisungen auf der Straße umsetzen, missfallen solche Entwicklungen selbstverständlich. Deshalb scheint zur Durchsetzung des Neonazi-Aufmarsches auf derart massive Polizeigewalt gesetzt worden zu sein. Aktivist_innen sollten sich bei vergleichbaren Aktionen dieser Größenordnung in Zukunft – aber insbesondere im nächsten Jahr in Dresden – schützen und das Risiko schwerer Verletzungen nicht in Kauf nehmen. Neben der Ausweitung des politischen Drucks auf Stadt, Institutionen und Polizei muss offen über Schutzbrillen und Masken gegen Pfefferspray bzw. Pepperballs oder auch Schaumstoff-Matten gegen Bullenknüppel und bissige Hunde diskutiert werden. Den Menschen sollte vermittelt werden, wie sie sich gegen Polizeigewalt schützen können. Ganz sicher werden die Blockierer_innen nicht auch noch die andere Wange hinhalten, wenn sie verprügelt werden, nur weil sie einen Marsch von Faschisten verhindern wollen, deren Ziel nicht weniger als die erneute Barbarei und Vernichtung ist.
Die Diskussion geht also in Richtung Schutzwaffen (auch passive Waffen), deren Mitnahme gem. § 17a VersammG auf Demonstrationen verboten ist. Um erst mal klarzustellen: Eine Schutzwaffe ist keine Waffe im Rahmen der gängigen juristischen Definitionen:
Ein “körperliche Gegenstand […], der nach seiner objektiven Beschaffenheit und seinem Zustand zur Zeit der Tat bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen.” (BGH, Beschluss vom 4. 2. 2003 – GSSt 2/ 02)
Schutzwaffen können aber keine erheblichen Verletzungen zufügen (sonst wären sie ja Waffen), sondern nur vor solchen schützen. Wie man da auf den Begriff “Schutzwaffe” kommt, ist mir schleierhaft. Im weiteren Text werde ich den Begriff “Schutzgegenstände” verwenden. Jedenfalls sind solche sanktionierten Schutzgegenstände solche, die dazu bestimmt sind, ihren Träger vor behördlichen Zugriffen zu schützen. Darunter zählen z.B. gepolsterte Handschuhe, bestimmte verstärkte Hosen und Jacken (z.B. Motorradkleidung), Protektoren, Zahnschutz im Mundraum. Auch Schutzbrillen und Masken sind wohl bestimmt und geeignet, behördliche Repressionsmaßnahmen abzuleiten, z.B. die Attackierung mit Pfefferspray. Ebenso Gummimatten, die verhindern, dass Polizeiknüppel auf einen niederprasseln.
Teilweise wird das schon praktiziert, problematisch bleibt es für Aktivisten aber dennoch – ermöglicht es doch Repression durch Verfahren im Nachgang einer Festnahme. Dabei ist zu bemerken, dass Proteste immer mehr in die linke Mitte der Bevölkerung rücken und damit gleichzeitig dieses Umfeld auch, z.T. das erste Mal in ihrem Leben, Opfer von staatlicher Repression wird. Als Beispiel dafür sind die Castor-Transporte zu nennen oder aber auch das bei solchen Themen omnipräsente Stuttgart 21.
Zudem wird an einer öffentlichen Sensibilisierung des Themas Polizeigewalt gearbeitet. Immer mehr scheint durchzudringen, dass übermäßige Gewalt bei Polizeieinsätzen kein Einzelfall-Problem ist (auch wenn das große Träger der zivilgesellschaftlichen Aufklärung noch nicht ganz begriffen haben), sondern durchaus strukturellen Hintergrund hat. Wenn es aber also ein strukturelles Übermaß in der Reaktion der Polizei gibt, dann muss man sich die Frage stellen, wie man demokratische Grundrechte ausüben kann und gleichzeitig dieser z.T. politisch forcierten Repression durch die Behörden entgehen kann. Denn auf die Ausübung zu Verzichten, nein, das ist keine Lösung!
Was also her muss: eine Neuregelung des Versammlungsrechts. Es muss möglich sein, dass man sich gerade in aufgeheizten Lagen nicht zum Opfer der Staatsgewalt machen lassen muss, sondern sich gegen Pfefferspray, Schlagstöcke und Faustschläge schützen kann. Das betont auch keinen aggressiven Charakter des Träger, sondern nur ein berechtigtes Misstrauen gegenüber einer Polizei, die z.T. noch irgendwo in den vorherigen Jahrhunderten stecken geblieben ist. Auch wird es dadurch nicht möglich, Polizisten zu verletzen. Es geht ja nicht darum, Waffengebrauch auf Demonstrationen zu fordern. Es geht einzig darum, sich in Ausübung seines Demonstrationsrechts nicht verletzten lassen zu müssen.
Und wo wir schon mal dabei sind: über das Vermummungsverbot muss auch nochmal gesprochen werden.
08/04/2011 at 10:39 Permalink
Übrigens können auch Schlautücher, also Schals in Rohrform als Passivbewaffnung ausgelegt (z.B. in Magdeburg passiert)
08/04/2011 at 12:44 Permalink
Gab es dazu eine Begründung? Ich kann mir hier spontan nur die Möglichkeit, sich vor Tränengas zu schützen, vorstellen. Ansonsten ist es ja eher eine Sache fürs Vermummungsverbot.