Ich möchte hier auf auf die sehr ausführliche Stellungnahme des RAV auf sieben Seiten zu der Kriminalisierung der Proteste gegen den Naziaufmarsch in Dresden im Februar 2011 hinweisen [pdf]. Eine gute Analyse, die insbesondere auf zentrale Problempunkte hinweist (z.B. das Problem der Geheimnisträger bei der massenhaften Überwachung von Handydaten). Und am Ende auch noch die Einordnung in den größeren Kontext:
Wohlgemerkt, es geht hier um die Verhinderung eines Neonaziaufmarschs in einem Bundesland, in dem NaziterroristInnen und rassistische Mörder jahrelang unbehelligt von den Behörden Kapitalverbrechen planen und begehen konnten; einem Aufmarsch, der das zentrale Treffen der deutschen und europäischen Neonaziszene darstellt. Statt wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen, dass durch die Aktivitäten des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ und allen anderen zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Kräften nunmehr die Möglichkeit besteht, den Neonaziaufmarsch endlich auf dem Müllhaufen der Geschichte zu entsorgen, setzen die sächsischen Sicherheitsbehörden alles daran, den Neonazis den Weg freizumachen. Ob dieser Effekt politisch gewollt ist, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls ist er die Folge ihres Vorgehens.
Es ist gleichzeitig eine gute Zusammenfassung der aus rechtlicher Sicht bedenklichen Behördenmaßnahme. Und letztendlich auch ein Hinweis auf den nächsten Aufmarsch am, wenn ich richtig informiert bin, 18.02.2012, den es zu verhindern gilt. Mehr Infos dazu gibt es auf er Bündniswebsite “Dresden Nazifrei“.
12/01/2012 at 13:28 Permalink
Habe ich das richtig verstanden, dass das Zitat ganz offen den Nazis die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit abspricht? Ist das nicht ziemlich heftig?
12/01/2012 at 13:49 Permalink
Was du immer siehst. Nein, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind ja Schutzrechte gegenüber dem Staat. Die Akteure im Zitat sind aber “[das] Bündnis „Dresden Nazifrei“ und alle anderen zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Kräfte”. Und wenn diese durch ihre Meinungskundgabe an fixierten Orten den Aufmarsch zum Erliegen bringen, dann ist das ja kein Abspruch der Schutzrechte gegenüber dem Staat.
13/01/2012 at 07:54 Permalink
Naja, wir wissen ja mittlerweile von der Dritt- und Schutzwirkung der Grundrechte: Der Staat muss (!) die Beeinträchtigung der Grundrechte durch private Dritte verhindern. Und das tut er hier, IMVHO in zulässiger und erforderlicher Weise.
17/01/2012 at 11:14 Permalink
Hier kommt er aber in Konflikt in die Versammlungsfreiheit der Protestierer. Auch deren Meinungskundgabe und Versammlung, und sei es zum Zweck, den Aufmarsch der Nazis zu blockieren, muss er aktzeptieren. Und was an halbautomatischen Gewehren mit Pfefferkugeln, an willkürlichen Hausdurchsuchungen und der Konstruktion von kriminellen Vereinigungen sowie massenhafter Verbindungsdatenüberwachung zulässig und angemessen ist könntest du gerne in deinem nächsten Post erklären.